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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsrat trotz langer Krankheit?

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SDFR1984
Nov 2020 bearbeitet

Hallo wir haben einen Betriebsrat der aus 5 Mitgliedern bestand. Durch Kündigungen/auslaufende Verträge ist unser BR auf 4 Mitglieder geschrumpft (ohne Nachrücker natürlich). Laut IG Metall sind wir noch handlungsfähig. Nun hat der vierte im BR eine schwere Erkrankung an der Niere und wartet auf eine Spenderniere. Der Arme ist seit Monaten krank und dies wird sich zumindest dieses Jahr nicht ändern. Können nun Neuwahlen gemacht werden oder geht es zu dritt weiter?

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Community-Antworten (8)

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kratzbürste

04.11.2020 um 10:24 Uhr

Ihr habt die IGM vielleicht nicht ganz richtig verstanden, ihr seid handlungsfähig und dennoch müsst ihr nach § 13 BetrVG Neuwahlen einleiten, wenn ihr nur noch 4 von 5 seid. Der Kranke zählt weiterhin als BR und mit 3 seid ihr auch noch beschlussfähig. Nächster TOP für die BR-Sitzung ist: Bestellen eines Wahlvorstands.

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celestro

04.11.2020 um 11:22 Uhr

volle Zustimmung!

K
kainil

04.11.2020 um 11:48 Uhr

Hallo zusammen, was heißt in Klammern ( ohneNachrücker natürlich) ? sind vielleicht noch Nachrücker da? Dann rückt der Nachrücker mit den meisten Stimmen als festes BR-Mitglied nach und es braucht nicht neu gewählt zu werden. Wenn tatsächlich keine Nachrücker da sind dann wie beschrieben Neuwahlen.

S
SDFR1984

04.11.2020 um 12:33 Uhr

Also wir haben leider keine Nachrücker, der krankgeschriebene war damals unser letzter noch vorhandener Nachrücker.

Der Herr von der IGM sagte uns, dass wir zu viert weiter machen können aber mindestens 3 bei Sitzungen sein müssen damit wir beschlussfähig sind. Also so wie du es sagtest. Er meinte aber weiterhin dass wenn der vierte abspringt und wir nur noch zu dritt sind wir Neuwahlen veranlassen müssten und wir uns überlegen sollten ob wir die dann jetzt schon oder nach April 2021 machen. Da es im April 2022 generell Neuwahlen geben wird, wäre ein BR der nach April 2021 gewählt werden würde bis 2026 im Amt. Ich habe mich da einfach mal drauf verlassen... Kann man den Paragraphen den du genannt hast im Internet nachlesen?

S
SDFR1984

04.11.2020 um 12:34 Uhr

Ach und er meinte, dass wir zu viert weiter machen könnten solange sich kein Arbeitskollege beschwert...

M
Moreno

04.11.2020 um 12:55 Uhr

Manchmal frage ich mich sind die Mitarbeiter der Gewerkschaft so doof oder verstehen die Betriebsräte nur die Hälfte? Kratzbürste hat dir doch den § 13 BetrVG genannt. Zeitpunkt der Betriebsratswahlen....wenn die Gesamtzahl der BRM (bei Euch 5) nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschrieben Zahl der BRM gesunken ist. Also Neuwahlen egal ob sich jemand beschwert oder nicht. Und bei der Gewerkschaft anrufen sie sollen in Zukunft jemanden schicken der die Gesetze kennt!

C
Catweazle

04.11.2020 um 14:37 Uhr

Alle Achtung, an diejenigen, die verstanden haben aus wie vielen Mitgliedern der BR tatsächlich besteht.

C
celestro

04.11.2020 um 16:04 Uhr

Wieso? Steht doch schon im ersten Satz.

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