Betriebsrat trotz langer Krankheit?
Hallo wir haben einen Betriebsrat der aus 5 Mitgliedern bestand. Durch Kündigungen/auslaufende Verträge ist unser BR auf 4 Mitglieder geschrumpft (ohne Nachrücker natürlich). Laut IG Metall sind wir noch handlungsfähig. Nun hat der vierte im BR eine schwere Erkrankung an der Niere und wartet auf eine Spenderniere. Der Arme ist seit Monaten krank und dies wird sich zumindest dieses Jahr nicht ändern. Können nun Neuwahlen gemacht werden oder geht es zu dritt weiter?
Community-Antworten (8)
04.11.2020 um 10:24 Uhr
Ihr habt die IGM vielleicht nicht ganz richtig verstanden, ihr seid handlungsfähig und dennoch müsst ihr nach § 13 BetrVG Neuwahlen einleiten, wenn ihr nur noch 4 von 5 seid. Der Kranke zählt weiterhin als BR und mit 3 seid ihr auch noch beschlussfähig. Nächster TOP für die BR-Sitzung ist: Bestellen eines Wahlvorstands.
04.11.2020 um 11:22 Uhr
volle Zustimmung!
04.11.2020 um 11:48 Uhr
Hallo zusammen, was heißt in Klammern ( ohneNachrücker natürlich) ? sind vielleicht noch Nachrücker da? Dann rückt der Nachrücker mit den meisten Stimmen als festes BR-Mitglied nach und es braucht nicht neu gewählt zu werden. Wenn tatsächlich keine Nachrücker da sind dann wie beschrieben Neuwahlen.
04.11.2020 um 12:33 Uhr
Also wir haben leider keine Nachrücker, der krankgeschriebene war damals unser letzter noch vorhandener Nachrücker.
Der Herr von der IGM sagte uns, dass wir zu viert weiter machen können aber mindestens 3 bei Sitzungen sein müssen damit wir beschlussfähig sind. Also so wie du es sagtest. Er meinte aber weiterhin dass wenn der vierte abspringt und wir nur noch zu dritt sind wir Neuwahlen veranlassen müssten und wir uns überlegen sollten ob wir die dann jetzt schon oder nach April 2021 machen. Da es im April 2022 generell Neuwahlen geben wird, wäre ein BR der nach April 2021 gewählt werden würde bis 2026 im Amt. Ich habe mich da einfach mal drauf verlassen... Kann man den Paragraphen den du genannt hast im Internet nachlesen?
04.11.2020 um 12:34 Uhr
Ach und er meinte, dass wir zu viert weiter machen könnten solange sich kein Arbeitskollege beschwert...
04.11.2020 um 12:55 Uhr
Manchmal frage ich mich sind die Mitarbeiter der Gewerkschaft so doof oder verstehen die Betriebsräte nur die Hälfte? Kratzbürste hat dir doch den § 13 BetrVG genannt. Zeitpunkt der Betriebsratswahlen....wenn die Gesamtzahl der BRM (bei Euch 5) nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschrieben Zahl der BRM gesunken ist. Also Neuwahlen egal ob sich jemand beschwert oder nicht. Und bei der Gewerkschaft anrufen sie sollen in Zukunft jemanden schicken der die Gesetze kennt!
04.11.2020 um 14:37 Uhr
Alle Achtung, an diejenigen, die verstanden haben aus wie vielen Mitgliedern der BR tatsächlich besteht.
04.11.2020 um 16:04 Uhr
Wieso? Steht doch schon im ersten Satz.
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