Hallo zusammen,

folgende/s Szenario/Handhabung im Unternehmen, wirft in unserem Gremium immer wieder Fragen auf:

Ein MA ist befristet im Unternehmen beschäftigt und möchte sich auf eine offene Stelle im selben Unternehmen bewerben.

An dieser Stelle wird bei uns wie folgt unterschieden:

1. Ist die offene Stelle intern und/oder extern befristet ausgeschrieben, wird der Kandidat mit in den Bewerberpool aufgenommen und das nachgelagerte Prozedere beginnt

2. Ist die Stelle nur intern ausgeschrieben und zwar unbefristet, wird die Bewerbung nicht berücksichtigt

3. Sollte nach der internen Ausschreibung kein geeigneter Kandidat gefunden werden und dann die externe Ausschreibung unbefristet erfolgen, würde man den befristeten MA wieder berücksichtigen

So wird das auch (inoffiziell) an die MA mit befristetem Arbeitsvertrag kommuniziert.

Das hat zur Folge, dass befristete MA immer nur dann in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis "wechseln", wenn die Personalabteilung/Führungskraft des MA die Entfristung des MA selbst voran treibt. Oder keine geeigneten, internen Bewerber gefunden wurden und dann extern ausgeschrieben wird.

Das kann so nicht richtig sein. Aus meiner Sicht werden hier MA mit befristetem AV benachteiligt.

Wie ist eure Meinung dazu?