Stellenausschreibung - Interne und externe Bewerber
Guten Abend zusammen...folgende heikle Situation... Es gab zwei interne Stellenausschreibungen für den gleichen Job aber in versch. Bereichen... auf die erste haben sich drei Personen intern beworben, wobei zwei wieder abgesprungen sind und der dritte weitreichend im Betrieb bekannt ist so das man ihn auf keinen Fall haben möchte, und leider verständlicherweise.... Auf die zweite Ausschreibung haben sich 10 Leute beworben 7 intern und drei extern. Der Abteilungsleiter ist jetzt auf den BR zugekommen und hat angefragt ob es nicht irgendwelche Möglichkeiten gäbe auf dem kurzen Wege zwei Personen von der zweiten Ausschreibung zu nehmen und damit beide Stellen zu besetzen... um eben auf keinen Fall besagten übriggebliebenen Sonderfall zu nehmen... Rein rechtlich ist es ja nun wirklich nicht korrekt, wobei wirklich jeder die Situation des Abteilungsleiter nachvollziehen kann... Was ist Eure Meinung dazu...entscheidet der BR das alles seinen offiziellen Weg geht, die erste ISA noch mal ausgeschrieben wird nachdem die übriggebliebene Person offiziell abgelehnt würde...was natürlich heißt, das sich alles wieder um Wochen verzögert und der Abteilungsleiter und auch seine Mitarbeiter arg in Verzug kommen würden...oder gibt es eine Alternativlösung...? Vielen Dank für Eure Meinungen und noch einen ganz schönen Abend... Gruß Nenyah
Community-Antworten (2)
17.05.2006 um 22:53 Uhr
wenn sich Betriebsrat, Geschäftsleitung und Bewerber einig sind, wüsste ich nicht, was dagegen sprechen sollte. Es sei denn, ihr habt eine Betriebsvereinbarung die Euch knebelt. Die Geschäftsführung muss keine Leute auf Posten setzen, die sie für ungeeignet hält.
17.05.2006 um 23:10 Uhr
Der Arbeitgeber muß die Stellen zwar intern ausschreiben,aber er muß die Stellen nicht mit internen Leuten besetzen. Das BetrVG bezieht sich nur auf die Ausschreibung , daß hat Euer Arbeitgeber getan. Mit wem er die Stelle dann letztendlich besetzt , ob interner Bewerber oder externer Bewerber ist seine Entscheidung. Es gibt keinen Rechtsanspruch für interne Bewerber!
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