Erstellt am 27.08.2010 um 11:54 Uhr von Angie
Hallo Kollega,
wenn bei den internen Bewerbern keine Teilzeitstelle mit einem Antrag auf Verlängerung der Arbeitszeit nach § 9 TzBfG dabei war gibt es keinen Grund einer externen Einstellung zu widersprechen. Die letzte Entscheidung liegt nun mal beim AG.
LG
Angie
Erstellt am 27.08.2010 um 12:45 Uhr von birwein
Hall Angie,
das sehe ich nicht ganz so. Wir haben schon ein paar Mal erfolgreich einer externen Bewerbung widersprochen, weil unsere AN benachteiligt werden(entgangener beruflicher Aufstieg, befristete MA). Wir haben zwar in unserer Schulung gelernt "ein entgangener Vorteil ist kein Nachteil", versuchen würd ich's aber auf alle Fälle.
Wir haben aber zudem ne BV über Stellenausschreibungen, da ist geregelt intern vor extern
Gruß birwein
Erstellt am 27.08.2010 um 13:03 Uhr von Ulrik
Ihr könnt der Einstellung des externen auch widersprechen, weil ein Gesetz nicht eingehalten wurde. Nämlich §81 SGB IX. Danach ist der AG verpflichtet, bei dem zuständigen Arbeitsamt zu fragen, ob für die Stelle ein entsprechend qualifizierter Schwerbehinderter gemeldet ist. Entsprechende Schulungen, um die qualifizierung zu erwerben, sind dem AG zumutbar.
Diese Nachfrage macht in aller Regel kaum ein AG.
Das könnte dann aber euer Trumpf sein. Ihr könnt euch als BR ja selbst eine Liste beim AA besorgen un den AG damit mal konfrontieren. Natürlich seid ihr der Meinung, daß der ein oder andere Interne besser geeignet wäre.