Aussertarifliche Mitarbeiter - Wie kann der BR ihn hier unterstützen?
Hallo Zusammen,
habe eine Frage. Bei uns im Unternehmen ist im Mom. Kurzarbeit, an der auch ein ein aussertariflicher Angestellter teilnimmt. Gestern hat er von der Geschäftsleitung ein Schreiben erhalten, wo er mit seiner Unterschrift bestätigen soll, daß er nicht mehr als 20 Std. im Monat Überstunden machen darf und falls er drüber ist, werden ihm die Stunden gekappt. Daß er damit natürlich nicht einverstanden ist, ist klar. Wie kann der BR ihn hier unterstützen? Wir unterliegen dem Tarifvertrag der IG Metall und haben eine Gleitzeitregelung, sogar feste Gleittage/Brückentage für die diese Überstunden genommen abgebaut werden können.
Community-Antworten (2)
15.04.2010 um 09:37 Uhr
Die Gleitzeitregelung ist doch eine Betriebsvereinbarung. Somit gilt sie auch für den AN. Der AG kann hier nicht einseitig was verändern - nur mit dem BR zusammen. Will der AN nichts freiwillig machen, dann muss der AG eine Änderungskündigung ausprechen. Und hier ist das ganze Procedere mit der Betriebsratsanhörung usw. vom AG durchzuführen. Da habt ihr die ganze Pallette des BetrVG. Besonders die §§ zur betrieblichen Ordnung (Arbeitszeit) Mitbestimmung bei personellen Angelegenheiten.
15.04.2010 um 16:27 Uhr
ich kann mir gut vorstelen, dass dieser Vertragszusatz duraus rechtmäßig ist und der Br gar nichts zu melden hat
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