Hallo,

ein Arbeitskollege wurde ordentlich gekündigt. Nun ist es so, dass der Kollege keine Rechtsschutzversicherung hat.

Nun habe ich hierzu zwei Fragen:
Welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat, den Mitarbeiter zu unterstützen?

Kann ich für den Widerspruch einen Sachverständigen/bzw. einen Rechtsanwalt nach §80 BetrVG anfordern? Nütz dies dem Kollegen, wenn er aus Kostengründen keinen Anwalt eingschalten kann?