Erstellt am 04.01.2011 um 12:30 Uhr von Werner
Moin,
ich würde die Forderung mit dem §92 BetrVG begründen.
Erstellt am 04.01.2011 um 16:39 Uhr von mainpower
@Werner,
ich wüsste nicht was die Eigenkündigung eines Mitarbeiters mit Personalplanung zu tun hat. Es war ja nicht der Wunsch oder der Wille des Arbeitgebers dass der Kollege kündigt.
Ich finde das etws weit hergeholt.
Erstellt am 04.01.2011 um 18:09 Uhr von Kündiger
@mainpower: Hättest du einen passenderen § zur Hand?