Bei uns findet eine Mehrheitswahl statt, aufgrund des einstufigen vereinfachten WV. 5 BR-Mitglieder werden gewählt.
Im Betrieb hängt eine Liste(Formular 215b) wo sich jeder Bewerber handschriftlich eintragen kann und in der ganz rechten Spalte per Unterschrift zustimmt. Das ist doch ok so, oder?
Wenn nach Ende der Frist die Wahlvorschlagsliste veröffentlicht wird, müssen die Bewerber erneut unterschreiben? Die eingereichte Liste mit den Unterschriften reicht doch für die Akte, denke ich... Bin mir da etwas unsicher...

Edit: Ich habe eben erst gemerkt das mir ein ziemlich dämlicher Fehler passiert ist.... Im Wahlausschreiben steht, das mindestens 3 Stützunterschriften benötigt werden, obwohl es 4 sein sollten. Wäre es dennoch anfechtbar, wenn in der Liste 4 oder 5 Stützunterschriften vorhanden wären??
Könnt mir echt in den Ar.... beissen....