Wahlvorschlagsliste
Hallo; folgende Ausgangslage:
- MA ist schwanger und läßt sich auf die Wahlvorschlagsliste setzen
- MA entbindet voraussichtlich 5 Wochen vor der BR-Wahl Meine Frage ist: Darf diese MA sich auf die Wahlvorschlagsliste aufnehmen lassen, da sie sich ja zum Zeitpunkt der BR-Wahl dann im Mutterschutz befindet?
Bitte um Rückantwort.
DANKE
Community-Antworten (5)
06.09.2013 um 10:10 Uhr
Kein Problem - sie darf. Das Arbeitsverhältnis besteht ja weiterhin.
06.09.2013 um 10:22 Uhr
hallo,
wenn sie länger als sechs monate dem betrieb angehört §8 BetrVG, ja.
und sie auf der wählerliste steht.
MFG
06.09.2013 um 12:28 Uhr
Sie darf sogar sollte sie gewählt werden im Mutterschutz an Sitzungen teilnehmen. Der AG müsste dann die Fahrtkosten erstatten. PS, die Nichtbeschäftigungsregelu gen bzw Beschäftigungsverbote des Mutterschutzgesetzes gelten nicht für das Ehrenamt, Mandatsarbeit. Ich denke auch Kölner hat es nun verstanden, nachdem das zuständige Fachmin7sterium es schriftl. so bestätigt hat. Denn dieses Gesetz gilt nur für die Abhänig Beschäftigten, also auch nicht für Selbstständige.
06.09.2013 um 18:34 Uhr
Sorry, aber charlys hat es für den nachlaufenden Mutterschutz (postnatal) immer noch nicht verstanden. Ist aber auch nicht schlimm, da er sich nicht so gut auskennt. Achne...er und noch eine TE sind ja im Kontakt mit Ministerien und bekommen Post. - du bist echt ein Knaller, charlys! Man müsste dein Gesülze echt mal zum Anlass nehmen, dir nen Spiegel vorzuhalten und dich zu bitten, zu gehen. ROTFL
Aber das sind so aussagen eines Möchtegern BRs,, der sich im Zweifel auch nicht zu schade ist, AN an den AG zu verkaufen und sich zu verbiegen.
06.09.2013 um 22:32 Uhr
Kölner, von dir hatte ich jetzt einen anderen Vorschlag erwartet:
Eventuell lässt sich ja die Niederkunft in die Gremiumssitzung verlegen. Das hätte den Vorteil, dass man über den Namen des neuen Erdenbürgers gleich Beschluss fassen kann.
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