Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, ob ein Kollege, der zur Betriebsratswahl kandidiert,
seine schriftliche Zustimmung (also die Unterschrift) zwingend auf der
eigentlichen Vorschlagsliste erbringen muß,
oder ob es genügt, wenn er seine Kandidatur per Formblatt (mit
Unterschrift) an den Wahlvorstand schickt, mit der Bitte, ihn auf eine
bestimmte Liste zu setzen.

Weil in der Wahlordnung § 6 Absatz 3 Satz 2 steht ja nur: " Die
schriftliche Zustimmung der Bewerberinnen und Bewerber zur Aufnahme in die
Liste ist beizufügen."

Weiter heißt es dann in § 8 , dass Vorschlagslisten ungültig sind, "wenn
die schriftliche Zustimmung der Bewerberinnen oder der Bewerber zur
Aufnahme in die Vorschlagsliste nicht vorliegt.",

Hintergrund ist, dass wir gerne nur eine Liste bilden würden, um eine
Personenwahl durchführen zu können, außerdem erleichtert es möglichen
Kandidaten aus dem Außendienst die Kandidatur, wenn sie nicht extra von
weit her anreisen müssen, um auf der Vorschlagsliste zu unterschreiben.
Natürlich ist mir klar, dass es zur Listenwahl kommt, wenn eine weitere
gültige Liste eingereicht wird.

Vielen Dank im voraus für eure Antworten!