Erstellt am 21.02.2018 um 13:14 Uhr von celestro
Tut mir leid, aber muß man das verstehen ?
Der Wahlvorstand nimmt Vorschlagslisten entgegen. Fehlt die Unterschrift eines Kandidaten für seine Kandidatur (bei einer Liste die dem WV eingereicht wurde), so ist diese heilbar mangelhaft und man informiert den Listenführer darüber. Der hat dann 3 Tage Zeit den Mangel zu beseitigen. Oder wovon reden wir ?
Erstellt am 21.02.2018 um 16:55 Uhr von basilica
Wenn jemand (der Listenführer) bestimmte Kollegen als Kandidaten für die BR-Wahl vorschlagen möchte, dann setzt er diese Kollegen mit deren schriftlichem Einverständnis auf eine Liste und geht mit dieser (vom Kandidatenteil her fertigen) Liste rum und versucht, die nötige Anzahl von Stützunterschriften (z.B. auf der Rückseite) zu bekommen. Hat er alles beisammen, kann er die Liste beim Wahlvorstand einreichen.
Bei Euch scheint es dementgegen so zu laufen, daß eine blanko-Vorschlagliste ausliegt, und jeder Interessierte schreibt sich in den Kandidatenteil ein. Das kann man vom Prinzip her so machen. Allerdings ist strikt darauf zu achten, daß die Stützunterschriften erst geleistet werden dürfen, wenn der Kandidatenteil abgeschlossen ist. Ich würde also empfehlen, die fehlenden Unterschriften der zwei Kandidaten einzuholen. Da man bei so einer ausliegenden Liste mit allem rechnen muß, solltet Ihr auch zumindest stichprobenartig überprüfen, daß die Stützunterschriften erst nach Fertigstellung des Kandidatenteils geleistet wurden. Ggf müßt Ihr die Stützunterschriften neu einholen. Sind die beiden Kandidaten ohne ihr Einverstänis auf der Liste gelandet und wollen nicht kandidieren, ist nichst mehr zu retten. Dann müßt Ihr die Vorschlagliste ganz von vorn neu erstellen.