Hallo, ich habe noch drei Fragen zu den Vorschlagslisten:

"a) Jede Vorschlagsliste soll mindestens doppelt so viele BewerberInnen enthalten, als Betriebsratsmitglieder zu wählen sind (§ 6 Abs. 2 WO)."

Was passiert, wenn dem nicht so ist, wir bei 3 zu wählenden BR nur 3 Vorschläge erhalten?

"c) Die Wahlvorschläge (Vorschlagslisten) müssen gemäß § 14 Abs. 4 BetrVG von mindestens drei wahlberechtigten ArbeitnehmerInnen unterzeichnet sein."

Was passiert, wenn ein Wahlvorschlag nur von EINEM wahlberechtigten AN unterzeichnet ist? Bzw., da ja die eigene als Stützunterschrift gilt, nur von ZWEI? = Ungültig?

3. Frage: AN1 in Betriebsteil 1 schreibt AN 2 aus Betriebsteil 2 auf die Liste- muss jetzt AN 2 extra zu BT 1 fahren, um dort seine Zustimmung kundzugeben?