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Schulungsanspruch für neu gewählte, nocht nicht amtierende BR-Mitglieder

S
Schräglage
Jan 2019 bearbeitet

Hallo alle,

hoffe auf Einschätzungen und Erfahrungen.

Kontext: wir (131 Wahlberechtigte) haben gerade (16.3.) einen neuen BR gewählt. Die Amtszeit des amtierenden BR läuft bis zum 10. Mai. Zum ersten Mal Listenwahl, viel Unruhe - nur 2 Mitglieder des amtierenden BR sind nochmal eingezogen. 5 wagen es zum ersten Mal. Nun würden wir gern das komfortable Zeitpolster nutzen, um die erstmals gewählten schon schulen zu lassen, bevor sie ihr Amt antreten.

Frage: Besteht in diesem Fall formal ein Schulungsanspruch? Nebenfrage: Kann - rein formal - der amtierende BR die Notwendigkeit von Schulungen für die noch nicht amtierenden beschließen (entsenden kann er sie zumidest formalistisch nicht)?

Jedefnfalls schon mal schönes Wochenende und Danke!

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Community-Antworten (2)

D
DrHouse

26.03.2010 um 14:44 Uhr

Schräglage, Einschätzungen und Erfahrungen helfen Euch da nicht weiter. Im Betriebsrat zählt der Gesetzestext und aus diesem ergibt sich kein Schulungsanspruch vor dem Amtsantritt. Der besondere Kündigungsschutz greift dagegen schon.(Fitting § 21 Rn 10-12)

S
Schräglage

30.03.2010 um 20:14 Uhr

Danke @DrHouse, kurz aber prägnant. Prima!

Habe inzwischen auch an anderer Stelle mal die Fühler ausgestreckt (ein Anwalt, den ich als Referent auf einer Schulung des Forenbetreibers kennengelernt habe) und bin mittlerweile bei folgender Erkenntnis:

Ein einklagbarer Schulungsanspruch besteht nicht für BR-Mitglieder, die zwar gewählt, aber noch nicht im Amt sind. Dementsprechend wäre es nur mit gutem Willen der GF möglich, die notwendige Freistellung und Kostenübernahme für Schulungen vor Amtsantritt zu erhalten. Eine eindeutige, schriftliche Erklärung der GF entsprechenden Inhalts wäre anzustreben. Darum sollte sich der noch amtierende BR kümmern - der neue kann es ja noch garnicht (weil es ihn eigentlich nicht gibt ).

Nochma Danke und frohe Ostern!

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