Hallo alle,

hoffe auf Einschätzungen und Erfahrungen.

Kontext: wir (131 Wahlberechtigte) haben gerade (16.3.) einen neuen BR gewählt. Die Amtszeit des amtierenden BR läuft bis zum 10. Mai.
Zum ersten Mal Listenwahl, viel Unruhe - nur 2 Mitglieder des amtierenden BR sind nochmal eingezogen. 5 wagen es zum ersten Mal.
Nun würden wir gern das komfortable Zeitpolster nutzen, um die erstmals gewählten schon schulen zu lassen, bevor sie ihr Amt antreten.

Frage: Besteht in diesem Fall formal ein Schulungsanspruch?
Nebenfrage: Kann - rein formal - der amtierende BR die Notwendigkeit von Schulungen für die noch nicht amtierenden beschließen (entsenden kann er sie zumidest formalistisch nicht)?

Jedefnfalls schon mal schönes Wochenende und Danke!