Wir, 11 BR, wollen mit unseren ordentlichen Mitgliedern und unseren Ersatzmitgliedern, 6 Kollegen, eine zweitägige Klausurtagung machen. Wir haben das ganze nach § 37,6 BetrVG beantragt und natürlcih auch die Kostenübernahme nach § 40 BetrVG für uns, die Übernachtungen und einen externen Referenten. Unser AG genehmigt jetzt die Klausurtgung für alle, mit der Einschränckung das, die Ersatzmitglieder ehrenamtlich an dieser Veranstaltung teilnehmen sollen. Wir sind der Meinung das nach § 37,6 BetrVG auch Ersatzmitglieder einen Schulungsanspruch haben. Eure Antworten würde uns sicherlich helfen.
Grüße chrisch