Erstellt am 06.06.2014 um 12:15 Uhr von martinez
Ja das BR-Mitglied braucht einen Beschluss..
Ohne den kannst du nicht gehen.Außer du bezahlst selber und gehst in deiner Freizeit.
Das Gremium entscheidet wann wo wer usw...macht dann einen Beschluss und teilt diesem dem AG mit...
Der BRV teilt diesen Beschluss nur mit, Heißt:
1. Welcher Anbieter
2. Wo findet das Seminar statt
3. Welches Thema hat das Seminar
4. Welches BR Mitglied nimmt teil
5. Wie lange geht das Seminar
Der AG muss dies nicht genehmigen!!!
Wenn er ein Problem damit hat kann er innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen.
Heißt:
Ihr könnt nicht von heut auf Morgen gehen da ihr dem AG Zeit geben müsst einspruch einzulegen, könnte sonst Probleme für euch geben.
Macht es also rechtzeitig. AG muss dies ja auch im Arbeitsablauf einplanen können.
Bei weiteren fragen oder Problemen kannst du dich auch immer an den Veranstalter selber wenden, dieser hilft dir dann und kann dir jede Frage beantworten die du wissen willst.
Erstellt am 06.06.2014 um 13:35 Uhr von Pjöööng
Zitat (martinez):
"Wenn er ein Problem damit hat kann er innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen."
Weder die Zweiwochenfrist, noch die Möglichkeit des "Einspruches" (bei wem auch immer) kann ich dem Gesetz entnehmen.
Grundsätzlich gilt: Wenn der Arbeitgeber die betrieblichen Notwendigkeiten nicht genügend berücksichtigt sieht (dabei dürfte es vor allem um die zeitliche Lage gehen, also z.B. wenn die Rentiere ausgerechnet kurz vor Weihnachten auf Schulung gehen wollen), dann kann er (falls er sich nicht mit dem BR einigen kann, die Einigungsstelle anrufen.
Zweifelt er die Notwendigkeit des Seminares an, dann bezahlt er im Zweifelsfalle weder das Seminar, noch die Arbeitszeit des BRM. Dieser kann dann vor Gericht ziehen.
Von daher halte ich es für geschickt, den Arbeitgeber mit der Mitteilung des Beschlusses auch gleichzietig aufzufordern (man darf es durchaus auch als Bitte formulieren), die Kostenübernahme zu bestätigen.
Erstellt am 06.06.2014 um 15:29 Uhr von wieso
ich häng mich da gleich mal mit einer Frage dran.
Wir sind ein neuer 5er BR und wollen eine Inhouse Schulung. Beschluss steht aber der Termin bei der GF, in dem wir ihm den Beschluss mitteilen wollen, ist erst in 2 Wochen.
Bei uns hat eigentlich keiner Zeit auf Schulung zu gehen aber irgendwann muss es ja sein und deshalb haben wir uns für Inhouse entschieden. Kompakt BetrVG Teil I + II in 5 Tagen. Keine zusätzl. Fahrt- und Hotelkosten. Trotzdem kommt da ein beachtliches Sümmchen zusammen. Zählen die Kosten auch als Argument für eine Ablehnung?
Müssen wir die Kosten bei Übermittlung des Beschlusses mitteilen? In der Auflistung von martinez steht nichts von den Kosten.
Ist die Frist zur Bekanntgabe der Entscheidung irgendwo schriftlich festzuhalten?
Erstellt am 06.06.2014 um 15:51 Uhr von gironimo
Ihr teilt der GL den Beschluss schriftlich mit. Da braucht Ihr doch nicht auf das nächste Monatsgespräch warten.
>Bei uns hat eigentlich keiner Zeit auf Schulung zu gehen<
Das ist nicht Euer Problem. Der AG muss dafür sorgen, dass Ihr gehen könnt. Der § 37 BetrVG ist eindeutig. Die BR Mitglieder SIND freizustellen.
Ja Ihr müsst die Kosten mitteilen; der AG muss doch wissen, was er bezahlen soll.
Fristen gibt es da nicht. Wenn der AG nicht reagiert > nachfragen (Telefon, E-Mail ...)!
Erstellt am 06.06.2014 um 22:51 Uhr von wieso
GL ist im Urlaub, deshalb geht es nicht früher.
Monatsbesprechung haben wir noch nicht vereinbart. Es ist die erst Zusammenkunft mit der GL seit der Wahl.
Es wäre schön, wenn das Zeitproblem nicht unser Problem wäre aber wenn seitens der GL eben nicht für Ersatz während der Schulung gesorgt wird, weißt du schon am ersten Tag an dem du in die Schulung gehst, dass die ganze Arbeit liegen bleibt und nach der Schulung von dir abzuarbeiten ist =Mehrarbeit. "Der AG muss dafür sorgen, dass Ihr gehen könnt" hört sich gut an aber die Realität ist anders. In einer Abteilung mit 3 Mitarbeitern sind zwei krank (längere Zeit). Die verbliebene Kollegin ist BRM, geht sie zur Schulung ist da keiner mehr. Urlaubsvertretungen gibt es in meiner Abteilung auch nicht, also bleibt auch bei mir alles liegen, wenn ich in Urlaub oder zur Schulung gehe.
Bei uns ist jeder so mit Arbeit zugepackt, dass es eigentlich gar nicht möglich ist eine Urlaubsvertretung zu machen. GL sagt dazu nur, es kann niemand eingestellt werden. Die Arbeit muss dann eben liegenbleiben. Liegenbleiben heißt aber später abarbeiten also nur durch Mehrarbeit zu schaffen. Die Erholung des Urlaubs ist dann schon nach zwei Tagen futsch.
Erstellt am 07.06.2014 um 09:33 Uhr von gironimo
Es muss immer einen Verantwortlichen geben, den der BR ggf. als Vertreter des AG ansprechen kann.
Schickt Euren Beschluss also im Zweifel an den Personalchef.
Wenn Ihr dann bei einem Seminar ward, wirst Du erfahren haben, dass die Absätze 2 und drei Deiner Antwort eben so nicht stimmen können.
Seit Bekanntgabe des Wahlergebnisses ist der GL bekannt, dass Ihr wegen BR Arbeit zeitweilig ausfallen werdet und sie planerisch dafür sorgen muss, dass der BR UNGEHINDERT seine Arbeit machen kann.
Also fahrt Ihr zum Seminar - die Arbeit bleibt liegen die Verantwortung trägt der AG. Es wird eine Eurer ersten Bewährungsproben sein, Eure eigenen Rechte durchzusetzen. Und das macht Ihr als ersten Schritt mit dem Seminar und anschließend redet Ihr mit dem AG, wie die Arbeit zukünftig organisiert wird, dass Ihr nicht nach der BR-Arbeit tonnenweise Altlasten abarbeiten müsst oder andere AN nur wegen Eurer BR-Arbeit Überstunden machen müssen.
Der AG hat die freie Wahl - entweder er stellt zusätzliches Personal ein, organisiert die Arbeitsabläufe anders oder verzichtet auf bestimmte Arbeiten - aber tun muss ER etwas und nicht Ihr.