Erstellt am 29.08.2012 um 12:07 Uhr von wahlvst
Beschlussverfahren, das der AG verpflichtet wird hier die notwendige Fachliterratur zu zahlen.
Streitigkeiten über Seminarbesuche
Hält der Arbeitgeber im Rahmen einer vom Betriebsrat beschlossenen Betriebsratsschulung die betrieblichen Belange für nicht oder für nicht ausreichend durch den Betriebsrat berücksichtigt, so kann er 14 Tage nach Zugang des BR-Beschlusses die Einigungsstelle anrufen.
Ergeben sich Streitigkeiten bezüglich Erforderlichkeit oder Kosten eines Betriebsratsseminars, so entscheidet das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren.
http://www.waf-seminar.de/erforderlichkeit-von-schulungen#8
Erstellt am 29.08.2012 um 12:22 Uhr von rkoch
So weit Du Argumente suchst schau mal z.B. in DKK zu §40 BetrVG.
Dort findet sich u.a. (Rn. 185):
Jedem BR-Mitglied und ersten Ersatzmitglied ist nicht nur der Text des BetrVG, sondern jeweils auch ein Exemplar eines Kurz- bzw. Basiskommentars zum BetrVG und eine Sammlung arbeits- und sozialrechtlicher Gesetze jeweils in der neuesten Auflage zur Verfügung zu stellen. Jedes BR-Mitglied hat Anspruch auf eine aktuelle Einführung in das Arbeitsrecht. Darüber hinaus hat der BR als Gremium Anspruch auf ein aktuelles Arbeitsrechtshandbuch nach seiner Wahl. Im Einzelfall kann statt eines gedruckten Exemplars auch eine digitale Version auf CD, DVD o. ä. erforderlich sein, wenn hierdurch etwa die praktische Arbeit des BR erleichtert wird.
Es hängt also davon ab um WAS für Literatur es geht. Grundsatzliteratur, eben z.B. die "ASO" von Bund oder "Arbeitsgesetze" von Beck fallen darunter, diese bekommt man i.d.R. bei den meisten Seminaren dazu, also sollten diese jedem BRM vorliegen.
Einen "Basiskommentar zum BetrVG" kenne ich nur vom Bund-Verlag, was nicht heißt, dass es nicht auch andere gibt. DKK, Fitting fallen IMHO nicht darunter...
Andere "Spezial-" Literatur wird i.d.R. nur einmal für das Gremium als notwendig angesehen.
Erstellt am 29.08.2012 um 12:40 Uhr von Kölner
@rkoch
Du weisst aber schon, dass es Urteile gibt, dass NICHT jedem BRM ein Handkommentar und schon gar nicht der Neueste zustehen soll...
Erstellt am 29.08.2012 um 13:40 Uhr von ganther
Kölner
das ist halt leider immer wieder das Problem mit dem DKK. Er erzählt halt gerne seine Meinung zu Themen....
Erstellt am 29.08.2012 um 14:47 Uhr von rkoch
Ich wollte ja auch nur "Argumentationshilfen" geben. Ob sich der AG von DKK überzeugen läßt, wer weiß? Vielleicht kennt er ja die von kölner erwähnten Urteile, vielleicht auch nicht.
Aus dem von betriebsratten gesagten glaube ich eher nicht, dass sie das vor Gericht durchstreiten wollten.
BTW: Kommentare sind immer nur Meinungen.. Ich hab auch in anderen Kommentaren Meinungen gefunden die für einen BR besser waren als das was DKK zu einem Thema als Meinung vertritt.. Ich neige dazu, mir als BR die Meinung rauszupicken die mir in den Kram passt. Soll der AG doch das Gegenteil belegen.
Erstellt am 30.08.2012 um 08:06 Uhr von gironimo
>betriebsbedingten Kündigungen mit Sozialplan<
Da hat man wohl kaum Zeit, erst noch das Arbeitsgericht wegen Literatur zu bemühen. Und wenn der AG sich kleinkarriert zeigt, wird er es bei Seminaren wohl auch tun. Da bietet sich dann ein Inhouse-Seminar an, da da der Preis ja pauschal ist.