Fachliteratur für jedes BR Mitglied? Schulungsanspruch?
Hallo zusammen, es scheint unstrittig zu sein, dass es zu betriebsbedingten Kündigungen mit Sozialplan etc. kommen wird. Eine Gruppe, die aus dem BR (11er Gremium) gebildet wurde, sitzt jetzt regelmäßig mit dem AG zusammen. Der BR hat den Beschluss gefasst, als Fachliteratur für jedes Mitglied des BR eine Fachliteratur zu beschaffen-Kosten pro Stück etwa 15 EUR. AG steht nur den Mitgliedern der kleinen Gruppe (5 Leute) das zu-es geht mal wieder ums Prinzip. Habt Ihr ein Urteil o.ä., das unsere Auffassung bestätigt dass jedes BR Mitglied das braucht, da auch jedes BR Mitglied verantwortungsvoll entscheiden muss?
Und wie würde das bei Spezialschulungen aussehen? Habt Ihr da auch was? Und wenn der AG nicht will? Einigungsstelle oder Arbeitsgericht? Vielen Dank vorab von den Betriebsratten
Community-Antworten (6)
29.08.2012 um 14:07 Uhr
Beschlussverfahren, das der AG verpflichtet wird hier die notwendige Fachliterratur zu zahlen.
Streitigkeiten über Seminarbesuche Hält der Arbeitgeber im Rahmen einer vom Betriebsrat beschlossenen Betriebsratsschulung die betrieblichen Belange für nicht oder für nicht ausreichend durch den Betriebsrat berücksichtigt, so kann er 14 Tage nach Zugang des BR-Beschlusses die Einigungsstelle anrufen.
Ergeben sich Streitigkeiten bezüglich Erforderlichkeit oder Kosten eines Betriebsratsseminars, so entscheidet das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren. http://www.waf-seminar.de/erforderlichkeit-von-schulungen#8
29.08.2012 um 14:22 Uhr
So weit Du Argumente suchst schau mal z.B. in DKK zu §40 BetrVG.
Dort findet sich u.a. (Rn. 185): Jedem BR-Mitglied und ersten Ersatzmitglied ist nicht nur der Text des BetrVG, sondern jeweils auch ein Exemplar eines Kurz- bzw. Basiskommentars zum BetrVG und eine Sammlung arbeits- und sozialrechtlicher Gesetze jeweils in der neuesten Auflage zur Verfügung zu stellen. Jedes BR-Mitglied hat Anspruch auf eine aktuelle Einführung in das Arbeitsrecht. Darüber hinaus hat der BR als Gremium Anspruch auf ein aktuelles Arbeitsrechtshandbuch nach seiner Wahl. Im Einzelfall kann statt eines gedruckten Exemplars auch eine digitale Version auf CD, DVD o. ä. erforderlich sein, wenn hierdurch etwa die praktische Arbeit des BR erleichtert wird.
Es hängt also davon ab um WAS für Literatur es geht. Grundsatzliteratur, eben z.B. die "ASO" von Bund oder "Arbeitsgesetze" von Beck fallen darunter, diese bekommt man i.d.R. bei den meisten Seminaren dazu, also sollten diese jedem BRM vorliegen. Einen "Basiskommentar zum BetrVG" kenne ich nur vom Bund-Verlag, was nicht heißt, dass es nicht auch andere gibt. DKK, Fitting fallen IMHO nicht darunter... Andere "Spezial-" Literatur wird i.d.R. nur einmal für das Gremium als notwendig angesehen.
29.08.2012 um 14:40 Uhr
@rkoch Du weisst aber schon, dass es Urteile gibt, dass NICHT jedem BRM ein Handkommentar und schon gar nicht der Neueste zustehen soll...
29.08.2012 um 15:40 Uhr
Kölner
das ist halt leider immer wieder das Problem mit dem DKK. Er erzählt halt gerne seine Meinung zu Themen....
29.08.2012 um 16:47 Uhr
Ich wollte ja auch nur "Argumentationshilfen" geben. Ob sich der AG von DKK überzeugen läßt, wer weiß? Vielleicht kennt er ja die von kölner erwähnten Urteile, vielleicht auch nicht. Aus dem von betriebsratten gesagten glaube ich eher nicht, dass sie das vor Gericht durchstreiten wollten.
BTW: Kommentare sind immer nur Meinungen.. Ich hab auch in anderen Kommentaren Meinungen gefunden die für einen BR besser waren als das was DKK zu einem Thema als Meinung vertritt.. Ich neige dazu, mir als BR die Meinung rauszupicken die mir in den Kram passt. Soll der AG doch das Gegenteil belegen.
30.08.2012 um 10:06 Uhr
betriebsbedingten Kündigungen mit Sozialplan<
Da hat man wohl kaum Zeit, erst noch das Arbeitsgericht wegen Literatur zu bemühen. Und wenn der AG sich kleinkarriert zeigt, wird er es bei Seminaren wohl auch tun. Da bietet sich dann ein Inhouse-Seminar an, da da der Preis ja pauschal ist.
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