Ich habe eine Frage zu einem Personalgespräch. In der kommenden Woche soll ein Personalgespräch zwischen dem Geschäftsführer und einem Kollegen stattfinden, der nach einer längeren Krankheit wieder in den Betrieb zurück gekommen ist. Der Kollege hat mich als BR dazu gebeten. Der Geschäftsführer hat dagegen nichts einzuwenden. Soweit, so gut.

Der Geschäftsführer möchte aber, dass eine weitere Person an diesem Gespräch teilnehmen soll. Dabei handelt es sich um den Geschäftsführer eines Tochterunternehmens, in dem der Kollege aber nicht beschäftigt ist.

Gibt es eine rechtliche Handhabe, den Geschäftsführer des Tochterunternehmens die Teilnahme an dem Personalgespräch zu untersagen?