Erstellt am 26.03.2010 um 18:16 Uhr von ridgeback
Minolta,
**In der kommenden Woche soll ein Personalgespräch zwischen dem Geschäftsführer und einem Kollegen stattfinden, der nach einer längeren Krankheit wieder in den Betrieb zurück gekommen ist.**
Hier liegt die Vermutung nahe, dass es sich um ein Krankenrückkehrgespräch handelt.
Krankenrückkehrgespräche unterliegen generell dem MBR des Betriebsrats nach § 87 I Nr. 1 BetrVG.
Also GF fragen, ob es sich um ein solches handelt, was im Nachhinein ja festzustellen ist.
Gleichzeitag was die GF der Tochterfirma da zu suchen hat.
Erstellt am 26.03.2010 um 18:22 Uhr von Minolta
Hallo ridgeback,
ja, es handelt sich wohl um ein Krankenrückkehrgespräch. Habe mich hierzu in der Zwischenzeit informiert.
Mal schauen, wie die Reaktion ist, wenn mein Kollege und ich fordern, dass der GF der Tochterfirma nicht am Gespräch teilnehmen soll.
Vielen Dank für Deine Antwort