Wer darf an einem Personalgespräch teilnehmen?
Ich habe eine Frage zu einem Personalgespräch. In der kommenden Woche soll ein Personalgespräch zwischen dem Geschäftsführer und einem Kollegen stattfinden, der nach einer längeren Krankheit wieder in den Betrieb zurück gekommen ist. Der Kollege hat mich als BR dazu gebeten. Der Geschäftsführer hat dagegen nichts einzuwenden. Soweit, so gut.
Der Geschäftsführer möchte aber, dass eine weitere Person an diesem Gespräch teilnehmen soll. Dabei handelt es sich um den Geschäftsführer eines Tochterunternehmens, in dem der Kollege aber nicht beschäftigt ist.
Gibt es eine rechtliche Handhabe, den Geschäftsführer des Tochterunternehmens die Teilnahme an dem Personalgespräch zu untersagen?
Community-Antworten (2)
26.03.2010 um 19:16 Uhr
Minolta, In der kommenden Woche soll ein Personalgespräch zwischen dem Geschäftsführer und einem Kollegen stattfinden, der nach einer längeren Krankheit wieder in den Betrieb zurück gekommen ist. Hier liegt die Vermutung nahe, dass es sich um ein Krankenrückkehrgespräch handelt. Krankenrückkehrgespräche unterliegen generell dem MBR des Betriebsrats nach § 87 I Nr. 1 BetrVG. Also GF fragen, ob es sich um ein solches handelt, was im Nachhinein ja festzustellen ist. Gleichzeitag was die GF der Tochterfirma da zu suchen hat.
26.03.2010 um 19:22 Uhr
Hallo ridgeback,
ja, es handelt sich wohl um ein Krankenrückkehrgespräch. Habe mich hierzu in der Zwischenzeit informiert.
Mal schauen, wie die Reaktion ist, wenn mein Kollege und ich fordern, dass der GF der Tochterfirma nicht am Gespräch teilnehmen soll.
Vielen Dank für Deine Antwort
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