Erstellt am 05.02.2010 um 09:29 Uhr von freaky
Wenn es der Arbeitnehmer wünscht und es um Themen im Bereich Arbeitsentgelt, Leistungsbeurteilung und berufliche Entwicklung geht.
Ein generelles Recht auf Teilnahme eines BR ergibt sich aus dem BetrVG nicht!!
Erstellt am 05.02.2010 um 09:40 Uhr von Immie
Trotzdem kann er, wenn der AN es wünscht, erst mal mitgehen, egal um welches Thema es geht.
Erstellt am 05.02.2010 um 10:10 Uhr von sanila
lieber Immie
klar ... aber was passiert wenn der AG sagt: der nicht?
Erstellt am 05.02.2010 um 10:16 Uhr von MonaLisa
@sanila,
du meinst, der AG ist mit "genau diesem BR - Mitglied" nicht einverstanden?
Da hat ja nun der AG zum Glück keinen Einfluss drauf. Er kann nicht vorschreiben, ob BR Müller, Meier oder Schmid zu dem Gespräch mitkommt.
Das entscheidet der Kollege!
Erstellt am 05.02.2010 um 12:09 Uhr von Troisdorfer
Bei allen,wenn der AN es wünscht .
Erstellt am 05.02.2010 um 12:17 Uhr von freaky
Lieber Troisdorfer,
wie kommst Du darauf? Kannst Du das belegen???