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Personalgespräche - wann darf ein Beriebrat teilnehmen?

C
Chelminiecki
Aug 2017 bearbeitet

Unter welchen Umständen darf ein Beriebrat an einem Personalgespräch teilnehmen?

3.43306

Community-Antworten (6)

F
freaky

05.02.2010 um 10:29 Uhr

Wenn es der Arbeitnehmer wünscht und es um Themen im Bereich Arbeitsentgelt, Leistungsbeurteilung und berufliche Entwicklung geht.

Ein generelles Recht auf Teilnahme eines BR ergibt sich aus dem BetrVG nicht!!

I
Immie

05.02.2010 um 10:40 Uhr

Trotzdem kann er, wenn der AN es wünscht, erst mal mitgehen, egal um welches Thema es geht.

S
sanila

05.02.2010 um 11:10 Uhr

lieber Immie

klar ... aber was passiert wenn der AG sagt: der nicht?

M
monalisa

05.02.2010 um 11:16 Uhr

@sanila, du meinst, der AG ist mit "genau diesem BR - Mitglied" nicht einverstanden? Da hat ja nun der AG zum Glück keinen Einfluss drauf. Er kann nicht vorschreiben, ob BR Müller, Meier oder Schmid zu dem Gespräch mitkommt. Das entscheidet der Kollege!

T
TROISDORFER

05.02.2010 um 13:09 Uhr

Bei allen,wenn der AN es wünscht .

F
freaky

05.02.2010 um 13:17 Uhr

Lieber Troisdorfer,

wie kommst Du darauf? Kannst Du das belegen???

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