Erstellt am 26.10.2012 um 11:16 Uhr von Kulum
Als VKL sicher nicht - außer der AG (oder wer immer das Gespräch führt) hat da nix dagegen. "Häufig eingesetztes EBRM" gibt es so erstmal gar nicht, könnte höchstens bezüglich Seminare Beachtung finden. Irgendein Anspruch lässt sich daraus aber nicht ableiten. Also weder ein Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, noch ein Anspruch auf Information etc.
Aber deine Frage war ob du ihn begleiten darfst.
Natürlich, wenn der AG nichts dagegen hat.
Erstellt am 26.10.2012 um 11:23 Uhr von Mighty
Dasmit dem häufig einesetzen EBRM habe ich diesbezüglich ja auch geschrieben um zu wissen ob es ausser den Seminaranspruch noch anders anwendung finden kann um an dem Gespräch Teilzunehmen ;-)
Also werde ich ihm nachher raten ein Betriebsratsmitglied mitzunehmen.
Erstellt am 26.10.2012 um 11:28 Uhr von Kulum
Fragen kostet nichts, vielleicht hat der Chef ja n guten Draht zur Gewerkschaft. Dann hast du auch als VKL ne gute Chance. Ich kenne ne Firma, da waren alle VL sogar über Jahre freigestellt, also wer weiß
Erstellt am 26.10.2012 um 13:04 Uhr von rkoch
Rechte des VK im Betrieb (auch deren Freistellung) können in TV geregelt werden... Insofern ist es zumindest theoretisch denkbar, dass ein derartiger TV einem AN einräumt auch ein VK-Mitglied seiner Wahl zu Personalgesprächen hinzuzuziehen.
BTW: Auch BRM haben kein eigenes Teilnahmerecht an solchen Gesprächen. Die relevanten §§ des BetrVG erlauben nur dem AN (!) ein BRM seiner Wahl zu solchen Gesprächen hinzuzuziehen. Und aus deren Wortlaut geht eben hervor, dass damit nur aktuell aktive BRM gemeint sein können. Insofern könnte Dich ein AN hinzuziehen, wenn Du in dem Moment in den BR nachgerückt bist...
Erstellt am 26.10.2012 um 13:07 Uhr von ohnewissen
etwas deutlicher:
Sind alle BRM da oder ist jemand verhindert?
Bist Du evlt. schon nachgerückt?
Erstellt am 26.10.2012 um 13:28 Uhr von Kulum
"Rechte des VK im Betrieb (auch deren Freistellung) können in TV geregelt werden"
Also beim zweiten Absatz stimme ich dir voll zu. Den ersten würde ich aber momentan eher im Reich der Mythen und Legenden ansiedeln.
Ist dir tatsächlich ein Fall bekannt? Ich lerne ja auch gerne dazu ;-)
Erstellt am 26.10.2012 um 13:54 Uhr von Betriebsrätin
Wichtig, auch BRM können nicht zu jedem Gespräch gegen den Willen des AG hinzugezogen werden.
Zu welchen Gesprächen es möglich ist, kann man im BetrVG nachlesen.
Erstellt am 26.10.2012 um 15:53 Uhr von rkoch
> Rechte des VK im Betrieb (auch deren Freistellung) können in TV geregelt werden
> Ist dir tatsächlich ein Fall bekannt?
Allgemein:
Ein solcher TV ist mir bekannt. TV zum Schutz der gewerkschaftlichen Vertrauensleite der IG Metall v. 2. August/16. August 1969. TV zu Gunsten von VK sind also definitiv möglich.
zum Thema Freistellung:
Als Flächentarifvertrag nicht - und als Haustarifvertrag auch nicht. Wie Du selbst ja sagst kennst Du eine Firma, wo die VKLer freigestellt waren. Und IMHO gibt es derartiges bei einigen Automobilern noch heute. Auch der VK ist ja im Prinzip etwas ähnliches wie ein BR. Ersterer auf Gewerkschaftsebene, letzterer auf staatlichem Recht basierend. Warum sollten also Gewerkschaften nicht einen TV abschließen können, der VK ein dem BetrVG vergleichbares Recht einräumt? Mit sicherheit würde so etwas an gewissen Stellen seine Grenzen finden (schon damit kein Duales Mitbestimmungssystem entsteht), aber wenn die AG so was unterschreiben würden, wäre doch gerade die Begleitung eines AN durch seinen Vertrauensmann/-frau ´ne feine Sache, oder? Vielleicht besser als BR!
BTW: Ich habe ja auch nur von "könnte theoretisch" geschrieben...
Erstellt am 26.10.2012 um 16:11 Uhr von gironimo
Also wenn der Kollege es will, würde ich erst einmal mitgehen - als Ersatzmitglied. Wird denn wirklich jemand dann erst einmal prüfen, ob ein BR tatsächlich fehlt?? Da muss es doch schon kräftig im Getriebe knirschen.
Wenn die Arbeitgeberseite sich verweigert, kann der Kollege erst einmal das Gespräch so lange aufschieben, bis ein BR-Mitglied seines Vertrauens hinzu kommt.