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GBR Sitzung wer darf daran teilnehmen?

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Jule66
Jun 2022 bearbeitet

Hallo

Es gibt im GBR eine Sekretärin und einen Mitarbeiter des GBR. Diese sollen am den Sitzungen teilnehmen. Dürfen die das?

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Community-Antworten (4)

M
Muschelschubser

02.06.2022 um 19:45 Uhr

Ich würde sagen, das müssen sie sogar, wenn sie ihren Job ordentlich ausführen sollen.

Natürlich kommt es auf die Ausgestaltung der Aufgaben an. Aber zu den Aufgaben kann auch gehören, die Aufgaben des Schriftführers zu übernehmen oder über die Einhaltung der Geschäftsordnung zu wachen. Das geht in Abwesenheit schlecht.

Und da er auch die Sitzungen vor- und nachbereitet, kann man ihn datenschutzrechtlich ohnehin nur schwer einschränken.

D
DummerHund

02.06.2022 um 19:53 Uhr

Was heißt Mitarbeiter des GBR? Gemeint ist bestimmt Mitglied?

J
Jule66

02.06.2022 um 20:21 Uhr

Nein der ist kein Mitglied. Er soll dem GBR zuarbeiten.

D
DummerHund

02.06.2022 um 20:33 Uhr

Zu den Tagesordnungspunkten wo dieser dem GBR zu gearbeitet hat könnte man ihn vielleicht als externen Berater ansehen. Zu allen anderen Punkten müsste er aber die Sitzung verlassen; auch zu ALLEN Beschlüssen.

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