Erstellt am 31.03.2007 um 15:07 Uhr von Mischu
Hallo,
haben das gleiche Problem bei uns.
Wenn der Schichtplan durch BV abgesegnet ist und es muß jemand z.B. am Ostermontag lt. Schichtplan arbeiten, dann muß er Urlaub für diesen Tag beantragen. Hat er lt. Schichtplan frei, bekommt er auch keinen Feiertag bezahlt.
Falls eine BV vorhanden ist, mal nachschauen, ob nicht etwas anderes vereinbart wurde.
Gruß
Mischu
Erstellt am 31.03.2007 um 19:50 Uhr von Kölner
@peanuts
Endlich mal eine treffende Aussage!
@NBR
Es kann schon sein, dass Urlaub genommen werden muss.
Dann wird der AN allerdings auch einen Anspruch auf Ausgleich der Feiertagsarbeit haben!
Erstellt am 31.03.2007 um 21:45 Uhr von NBR
Bisher wurden Ostern Wartungsarbeiten durchgeführt,troz Betriebsstillstandes wurde die Ausfallzeiten von AG bezahlt,dieses Ostern soll gearbeitet werden .
Mir leuchtet es auch ein ,Urlaub für diese Tage zu leisten,sofern diese Tage in die Schicht fallen.Wir haben zwei MA die gerne Bezahlung und auch den Tag Urlaub gerne behalten würden ???
Freue mich eigendlich das ich mit meiner meinung nicht alleine stehe ...
Erstellt am 31.03.2007 um 23:10 Uhr von Lotte
NBR, Mischu,
wüßte nicht warum man an einen Wochenfeiertag Urlaub nehmen sollte? Anders sieht es allerdings aus, wenn der Feiertag ein Sonntag ist und man im Dienstplan bereits einen Tag für diesen Sonntag frei hat (z.B. Regeldienstplan), dann müsste für diesen Tag Urlaub eingetragen werden.
Wollen die Kollegen Zuschläge bezahlt bekommen oder verlangen sie nur die Fortzahlung der Vergütung wie im EntgFG vorgesehen?
Erstellt am 01.04.2007 um 01:37 Uhr von Mischu
@ Lotte,
ich habe zu Ostern konkreten Fall in meinem Schichtplan:
Karfreitag bis einschl. Ostersonntag Spätschicht.
Ostermontag habe ich nach Schichtplan frei.
Lt. Arbeitgeber am Ostermontag deswegen auch keinen bezahlten Feiertag.
Würde ich nun aber Karfreitag frei haben wollen, müsste ich einen Tag Urlaub nehmen, weil ich lt. Schichtplan arbeiten müsste.
Man kann hier nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, da bisherige Regelungen auf die 5-Tage-Woche ausgelegt sind.
Das gleiche Problem habe ich, wenn ich einen Feiertag mit in meinem Urlaub einplane.
Ich habe z.B. vom 27.04. bis 03.05. Urlaub eingereicht. Nach meinem Schichtplan 4 Früh- und 3 Nachtschichten. Am 1.Mai wäre für mich die 1. Nachtschicht, also lt. Plan arbeiten. Ich muss diesen Tag Urlaub nehmen, weil ich lt. Plan Schicht habe.
..und nu kommst Du.
Gruß
Mischu
Erstellt am 01.04.2007 um 12:35 Uhr von Catweazle
Alle,
ich sehe das vollkommen anders. Grundsätzlich hat man Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung am Feiertag, unabhängig vom Dienstplan. An einem Feiertag Urlaub zu nehmen ist nach m. M. nicht möglich und notwendig.
Zu berücksichtigen ist allerdings, dass Ostersonntag und Pfingstsonntag arbeitsrechtlich keine Feiertage sind.
Für ein Feiertag muss ein gesonderter Dienstplan erstellt werden, da es sich um Mehrarbeit/Überstunden = Erschwernisse handelt. Feiertagsarbeit muss auch zusätzlich vergütet werden. Selbst Sonntagsarbeit sind Erschwernisse. Der BR hat darauf zu achten, dass diese Erschwernisse gleichmäßig verteilt werden.
Erstellt am 01.04.2007 um 21:28 Uhr von Mischu
@ Catweazle
Ist es nicht so, dass du nur Anspruch auf bezahlte Freistellung bzw. Lohnfortzahlung hast, wenn auf Grund des gesetzl. Feiertages du deine Tätigkeit nicht ausüben kannst, weil z.B. der Laden oder das Büro an Feiertagen geschlossen bzw. nicht besetzt ist ???
Was ist mit den anderen Tätigkeitsbereichen, wo der normale Trott auch an einem gesetzl. Feiertag weiterläuft ??
Ich meine z.B. Grossbäckereien, Molkereien, Krankenäuser, Altenheime, Feuerwachen etc. wo auch dann vielleicht noch nach einem "Rollierenden System" gearbeitet wird.
Da kannst du nicht sagen, der Laden bleibt heute mal zu.
Und wenn du dann noch an so einem Feiertag laut Dienstplan arbeitsfrei hast, also dein Dienst NICHT wegen des Feiertages wegfällt, kann ich mir nicht vorstellen, dass irgendein AG dir diesen Tag auch noch bezahlt. Er muss es ja nicht.
Und wenn ich lt. Dienstplan an einem Feiertag (keine FeiertagsSonntage) arbeiten muss, habe ich einen Fehltag, wenn ich nicht erscheine, weil ich dafür schon einen Freizeitausgleich bekomme, da dieses im rollierenden System schon berücksichtigt ist. Also muss ich einen Tag Urlaub opfern wenn ich einen freien Tag haben will.
MfG
Mischu
Erstellt am 01.04.2007 um 21:56 Uhr von peanuts
Es wäre angebracht dass NBR genauer mitteilt, worum es geht!
Erstellt am 01.04.2007 um 22:30 Uhr von NBR
@peanuts
Zwei MA möchten Karfreitag und Ostermontag nicht Arbeiten(fällt in ihre Schicht)und möchten auch kein urlaub dafür eintragen,dennoch bestehen sie auf Bezahlung der Feiertage .
Erstellt am 06.04.2007 um 11:51 Uhr von Deliah
@NBR, deinen kollegen wird nichts anderes übrigbleiben, als zu arbeiten, oder urlaub, gleitzeit etc. zu nehmen!
Grundsätzlich hat man Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung am Feiertag, unabhängig vom Dienstplan.
@Catweazle:soll deine aussage ein witz sein?
...wüßte nicht warum man an einen Wochenfeiertag Urlaub nehmen sollte?
@lotte, grundsätzlich ist es so, wer an feiertagen arbeiten muss, dem wird nichts anderes übrig bleiben als urlaub, gleitzeit oder mehrarbeit zu nehmen, wenn er an einem feiertag nicht arbeiten möchte.
Erstellt am 06.04.2007 um 13:30 Uhr von Lotte
Deliah, NBR, Mischu...,
und doch bleibe ich bei meiner Aussage, dass am Wochenfeiertag kein Urlaub zu nehmen ist, wenn nicht laut Dienstplan schon ein Freizeitausgleich für den Feiertag geplant ist!!!!
Oder: ich bekomme für den Wochenfeiertag in dem Fall, dass ich Urlaub genommen habe, noch die evtl. zusätzliche Vergütung (alter BAT z.B.) oder einen Tag Freizeitausgleich.