W.A.F. LogoSeminare

schichtbetrieb feiertag

O
okiscorpion
Jan 2018 bearbeitet

hallo zusammen, bei uns im betrieb arbeiten wir drei schichten,SO: 22 Uhr bis FR:6.00 wie ist es bei euch in den schichtbetrieben geregelt wenn,der freitag 2.april feiertag ist und donnerstag nacht nicht gearbeitet werden soll.muss ich dann für den donnerstagnacht 2 std. oder einen ganzen tag urlaub nehmen?

1.513010

Community-Antworten (10)

R
ridgeback

26.03.2010 um 17:40 Uhr

okiscorpion, sollte kein übergeordnetes Recht greifen, brauchtst Du keinen Urlaub zu opfern. Der AG wäre in Annahmeverzug wenn Du Deine Arbeitskraft für Do anbietest.

Ausserdem kann Urlaub nicht Stundenweise abgegolten werden.

O
okiscorpion

26.03.2010 um 17:56 Uhr

das problem ist aber auch das,wir mit dem arbeitgeber BV über Urlaubsplanung im zusammenhang mit feiertagen gemacht haben und da steht das donnerstag 22:00 uhr bis sonntag 22:00 betriebsruhe ist.was meine meinung nach nichts an der sache ändert. mit 2 Std. meinte ich unsere freizeitkonto.

R
ridgeback

26.03.2010 um 18:05 Uhr

...da Deine AZ von 22 - 6 Uhr geht, wird Dein Zeitkonto mit den ausgefallenen Arbeitsstunden belastet. Durch BV geregelt.

O
okiscorpion

26.03.2010 um 18:10 Uhr

ich finde es auch nicht fair,wenn die anderen beiden schichten ihren feiertag haben und unsere schicht an einem feiertag urlaub nehmen muss.

R
ridgeback

26.03.2010 um 18:14 Uhr

...auch der angebliche Nachteil wechselt doch jährlich. Dann kommst Du doch auch in den Genuss den Deine Kollegen in diesem Jahr haben. Also freue Dich aufs nächste Jahr.

O
okiscorpion

26.03.2010 um 18:26 Uhr

unser nachteil ist Arbeitgebers vorteil und das zu unrecht wie ich es finde. jetzt weiss ich trotzdem nicht ob ich oder mein chef recht hat.er sagt ein tag urlaub weg, ich sage 2 Std. aus freizeitkonto weg.

P
Petrus

27.03.2010 um 19:04 Uhr

Arbeitet ihr Vollkonti (also Mo-So jeweils drei Schichten) oder "nur" Mo-Fr? Falls ihr sonntags nicht arbeitet, gehört die Zeit Sonntag 22:00-24:00 nach §9(2) ArbZG rechtlich zum Montag. Damit ist Do 22:00-24:00 schon Freitag. Bei Vollkonti könnte es auch andersherum sein: Dann ist Fr. 0:00-6:00 noch Donnerstag. Da das kein Feiertag ist, müsst ihr wohl Urlaub nehmen.

K
Kölner

27.03.2010 um 19:24 Uhr

@Petrus Die letztere Annahme Deines Beitrages ist wohl richtig!

O
okiscorpion

27.03.2010 um 19:51 Uhr

wir arbeiten von SO.22:00 uhr bis FR.6:00 uhr. wenn deine aussage stimmen sollte,wo kann ich das nachlesen.

P
Petrus

29.03.2010 um 13:22 Uhr

@oki: Im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gibt es ein Verbot der Sonntagsarbeit - und die Ausnahmen dazu. Im o.g. Paragraphen gibt es die Regelung, dass der Sonntag +-6 Stunden "verschoben" werden kann, was vermutlich bei Euch der Fall ist. Die Frage ist aber eben, ob die Zeit bei euch um -2 oder +6 Stunden verschoben ist... Sollte der BR wissen.

@kölner: Das ist eben die Frage. Aus der Beschreibung könnte man eben auch eine 5-Tage-Woche mit 3 Schichten rauslesen (Beginn So 22:00 mit der Nachtschicht - Ende Fr. 22:00 mit der Spätschicht). Diese Betriebe haben in der Regel keine Genehmigung für die Sonntagsarbeit - die erste Nachtschicht zählt schon als Montag. (Und damit die schicht ab Do abend als Freitag. Wenn sie da Urlaub nehmen müssen, dürfte den MA damit doch ein Ersatzfeiertag zustehen, oder?)

Ihre Antwort