Erstellt am 26.03.2010 um 16:40 Uhr von ridgeback
okiscorpion,
sollte kein übergeordnetes Recht greifen, brauchtst Du keinen Urlaub zu opfern.
Der AG wäre in Annahmeverzug wenn Du Deine Arbeitskraft für Do anbietest.
Ausserdem kann Urlaub nicht Stundenweise abgegolten werden.
Erstellt am 26.03.2010 um 16:56 Uhr von okiscorpion
das problem ist aber auch das,wir mit dem arbeitgeber BV über Urlaubsplanung im zusammenhang mit feiertagen gemacht haben und da steht das donnerstag 22:00 uhr bis sonntag 22:00 betriebsruhe ist.was meine meinung nach nichts an der sache ändert.
mit 2 Std. meinte ich unsere freizeitkonto.
Erstellt am 26.03.2010 um 17:05 Uhr von ridgeback
...da Deine AZ von 22 - 6 Uhr geht, wird Dein Zeitkonto mit den ausgefallenen Arbeitsstunden belastet. Durch BV geregelt.
Erstellt am 26.03.2010 um 17:10 Uhr von okiscorpion
ich finde es auch nicht fair,wenn die anderen beiden schichten ihren feiertag haben und unsere schicht an einem feiertag urlaub nehmen muss.
Erstellt am 26.03.2010 um 17:14 Uhr von ridgeback
...auch der angebliche Nachteil wechselt doch jährlich. Dann kommst Du doch auch in den Genuss den Deine Kollegen in diesem Jahr haben. Also freue Dich aufs nächste Jahr.
Erstellt am 26.03.2010 um 17:26 Uhr von okiscorpion
unser nachteil ist Arbeitgebers vorteil und das zu unrecht wie ich es finde.
jetzt weiss ich trotzdem nicht ob ich oder mein chef recht hat.er sagt ein tag urlaub weg, ich sage 2 Std. aus freizeitkonto weg.
Erstellt am 27.03.2010 um 18:04 Uhr von Petrus
Arbeitet ihr Vollkonti (also Mo-So jeweils drei Schichten) oder "nur" Mo-Fr?
Falls ihr sonntags nicht arbeitet, gehört die Zeit Sonntag 22:00-24:00 nach §9(2) ArbZG rechtlich zum Montag. Damit ist Do 22:00-24:00 schon Freitag.
Bei Vollkonti könnte es auch andersherum sein: Dann ist Fr. 0:00-6:00 noch Donnerstag. Da das kein Feiertag ist, müsst ihr wohl Urlaub nehmen.
Erstellt am 27.03.2010 um 18:24 Uhr von Kölner
@Petrus
Die letztere Annahme Deines Beitrages ist wohl richtig!
Erstellt am 27.03.2010 um 18:51 Uhr von okiscorpion
wir arbeiten von SO.22:00 uhr bis FR.6:00 uhr. wenn deine aussage stimmen sollte,wo kann ich das nachlesen.
Erstellt am 29.03.2010 um 11:22 Uhr von Petrus
@oki:
Im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gibt es ein Verbot der Sonntagsarbeit - und die Ausnahmen dazu. Im o.g. Paragraphen gibt es die Regelung, dass der Sonntag +-6 Stunden "verschoben" werden kann, was vermutlich bei Euch der Fall ist. Die Frage ist aber eben, ob die Zeit bei euch um -2 oder +6 Stunden verschoben ist... Sollte der BR wissen.
@kölner:
Das ist eben die Frage. Aus der Beschreibung könnte man eben auch eine 5-Tage-Woche mit 3 Schichten rauslesen (Beginn So 22:00 mit der Nachtschicht - Ende Fr. 22:00 mit der Spätschicht). Diese Betriebe haben in der Regel keine Genehmigung für die Sonntagsarbeit - die erste Nachtschicht zählt schon als Montag. (Und damit die
schicht ab Do abend als Freitag. Wenn sie da Urlaub nehmen müssen, dürfte den MA damit doch ein Ersatzfeiertag zustehen, oder?)