schichtbetrieb feiertag
hallo zusammen, bei uns im betrieb arbeiten wir drei schichten,SO: 22 Uhr bis FR:6.00 wie ist es bei euch in den schichtbetrieben geregelt wenn,der freitag 2.april feiertag ist und donnerstag nacht nicht gearbeitet werden soll.muss ich dann für den donnerstagnacht 2 std. oder einen ganzen tag urlaub nehmen?
Community-Antworten (10)
26.03.2010 um 17:40 Uhr
okiscorpion, sollte kein übergeordnetes Recht greifen, brauchtst Du keinen Urlaub zu opfern. Der AG wäre in Annahmeverzug wenn Du Deine Arbeitskraft für Do anbietest.
Ausserdem kann Urlaub nicht Stundenweise abgegolten werden.
26.03.2010 um 17:56 Uhr
das problem ist aber auch das,wir mit dem arbeitgeber BV über Urlaubsplanung im zusammenhang mit feiertagen gemacht haben und da steht das donnerstag 22:00 uhr bis sonntag 22:00 betriebsruhe ist.was meine meinung nach nichts an der sache ändert. mit 2 Std. meinte ich unsere freizeitkonto.
26.03.2010 um 18:05 Uhr
...da Deine AZ von 22 - 6 Uhr geht, wird Dein Zeitkonto mit den ausgefallenen Arbeitsstunden belastet. Durch BV geregelt.
26.03.2010 um 18:10 Uhr
ich finde es auch nicht fair,wenn die anderen beiden schichten ihren feiertag haben und unsere schicht an einem feiertag urlaub nehmen muss.
26.03.2010 um 18:14 Uhr
...auch der angebliche Nachteil wechselt doch jährlich. Dann kommst Du doch auch in den Genuss den Deine Kollegen in diesem Jahr haben. Also freue Dich aufs nächste Jahr.
26.03.2010 um 18:26 Uhr
unser nachteil ist Arbeitgebers vorteil und das zu unrecht wie ich es finde. jetzt weiss ich trotzdem nicht ob ich oder mein chef recht hat.er sagt ein tag urlaub weg, ich sage 2 Std. aus freizeitkonto weg.
27.03.2010 um 19:04 Uhr
Arbeitet ihr Vollkonti (also Mo-So jeweils drei Schichten) oder "nur" Mo-Fr? Falls ihr sonntags nicht arbeitet, gehört die Zeit Sonntag 22:00-24:00 nach §9(2) ArbZG rechtlich zum Montag. Damit ist Do 22:00-24:00 schon Freitag. Bei Vollkonti könnte es auch andersherum sein: Dann ist Fr. 0:00-6:00 noch Donnerstag. Da das kein Feiertag ist, müsst ihr wohl Urlaub nehmen.
27.03.2010 um 19:24 Uhr
@Petrus Die letztere Annahme Deines Beitrages ist wohl richtig!
27.03.2010 um 19:51 Uhr
wir arbeiten von SO.22:00 uhr bis FR.6:00 uhr. wenn deine aussage stimmen sollte,wo kann ich das nachlesen.
29.03.2010 um 13:22 Uhr
@oki: Im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gibt es ein Verbot der Sonntagsarbeit - und die Ausnahmen dazu. Im o.g. Paragraphen gibt es die Regelung, dass der Sonntag +-6 Stunden "verschoben" werden kann, was vermutlich bei Euch der Fall ist. Die Frage ist aber eben, ob die Zeit bei euch um -2 oder +6 Stunden verschoben ist... Sollte der BR wissen.
@kölner: Das ist eben die Frage. Aus der Beschreibung könnte man eben auch eine 5-Tage-Woche mit 3 Schichten rauslesen (Beginn So 22:00 mit der Nachtschicht - Ende Fr. 22:00 mit der Spätschicht). Diese Betriebe haben in der Regel keine Genehmigung für die Sonntagsarbeit - die erste Nachtschicht zählt schon als Montag. (Und damit die schicht ab Do abend als Freitag. Wenn sie da Urlaub nehmen müssen, dürfte den MA damit doch ein Ersatzfeiertag zustehen, oder?)
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