Erstellt am 16.03.2021 um 11:52 Uhr von Kjarrigan
Natürlich steht es dem AG bei Fragen des betrieblichen Gesundheitsschutzes den Betriebsarzt zu befragen. Er kann auch den / An anweisen, den Betriebsarzt aufzusuchen - nur muss der AN dem Betriebsarzt weder was erzählen noch seine Krankheitsgeschichte einfach so offenlegen.
Nur muss der An dann damit rechnen, dass der AG ihn nicht arbeiten läßt, was wiederrum - je nach Einzelfall - Probleme mit der Vergütung mit sich bringt.
Am besten ist es, wenn der BR im Rahmen seiner Mitbestimmung hier mit dem AG spricht und eine BV oder Regelungsabrede verhandelt wie die Situation für alle gelöst werden kann.
Ich kann auch durchaus AG verstehen, die Atteste prüfen lassen wollen. Was unserer Personalabteilung 8im Zuge der Maskenpflicht bzw. der Befreiung davon) schon so alles vorgelegt wurde (Atteste von Gesundheitshilfevereiennen / Selbsthilfegruppen) oder Atteste die so ausgestellt sind, dass der MA eigentlich gar nichts mehr am Arbeitsleben teilnehmen kann (fast schon Rechtfertigung für den AG eine Krankheitsbedingte Kündigung (Negativprognose) auszusprechen)
Erstellt am 16.03.2021 um 13:09 Uhr von UdoWoe
Nach meinem Kenntnisstand kann der AG den AN nicht anweisen zum Betriebsarzt zu gehen. Es gibt immerhin noch die freie Arztwahl. Wenn der AG eine Attest anzweifelt, was ich als ein Unding ansehe, dann sollte der AG erstmal mit der Krankenkasse reden.
Da das Attest beim AG verbleibt, dann soll der AG das Attest nehmen und zum Betriebsarzt gehen.
Zumal der AG auch verpflichtet ist Homeoffice-Arbeitsplätze anzubieten. Und dies scheint hier in dem Fall ja auch möglich zu sein.
Erstellt am 16.03.2021 um 14:00 Uhr von Kratzbürste
Ich sehe das wie UdoWoe.
Unbedingt!
Erstellt am 16.03.2021 um 14:46 Uhr von IlkaB
Betriebsarzt einschalten ist Käse. Der ist dafür nicht zuständig, sondern für Arbeitsschutzfragen und Unfallverhütung.
Wenn der AG das Attest anzweifelt, kann er sich an die Krankenkasse wenden und die würde dann unter Umständen den MDK (Medizinischen Dienst der Krankenkasse) einschalten.
Schau mal hier: https://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/zweifel-an-der-arbeitsunfaehigkeit-eines-arbeitnehmers_218_533710.html
Der AG muss zur Zeit Homeoffice anbieten, soweit dies möglich ist, und das scheint ja gegeben zu sein. Technisch möglich muss das aber auch seitens des AN sein, d.h. wenn der nur eine humpelnde Internetverbindung hat, kann das ein KO-Kriterium sein.
Mein AG möchte diese Atteste unbedingt vom Facharzt erstellt haben, was ich kritisch sehe, da Rückschlüsse auf die Art der Erkrankung möglich sind. Bisher kam es aber noch nicht zu Problemen deshalb, d.h. Atteste vom Hausarzt wurden akzeptiert.
Wenn jemand ein unzweifelhaftes Attest hat und seine Arbeit nicht aus dem Homeoffice erledigen kann *und* auch nicht ohne persönlichen Kontakt zu Kollegen (Einzelbüro, Einzelwerkstatt) arbeiten kann, muss der Arbeitgeber den Mitarbeiter letztlich bezahlt freistellen.