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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Muss ein Betriebsarzt ein Attest bestätigen?

A
Aleksander
Mrz 2021 bearbeitet

Folgende Situation: einige MA bei uns haben ein Attest ihres Hausarztes, der bestätigt, dass sie aufgrund ihrer Vorerkrankungen bis zur erfolgten Impfung nicht im Unternehmen anwesend sein sollten (Kundenkontakte), sondern ihre Arbeit von zuhause aus erledigen sollen (was technisch problemlos ist). Der AG will, dass das Attest von unserem Betriebsarzt überprüft wird, erst dann würde es anerkannt. Der Betriebsarzt kennt die MA aber gar nicht. Frage: darf der AG das verlangen? Danke für Eure Antworten!

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Community-Antworten (4)

K
Kjarrigan

16.03.2021 um 12:52 Uhr

Natürlich steht es dem AG bei Fragen des betrieblichen Gesundheitsschutzes den Betriebsarzt zu befragen. Er kann auch den / An anweisen, den Betriebsarzt aufzusuchen - nur muss der AN dem Betriebsarzt weder was erzählen noch seine Krankheitsgeschichte einfach so offenlegen. Nur muss der An dann damit rechnen, dass der AG ihn nicht arbeiten läßt, was wiederrum - je nach Einzelfall - Probleme mit der Vergütung mit sich bringt.

Am besten ist es, wenn der BR im Rahmen seiner Mitbestimmung hier mit dem AG spricht und eine BV oder Regelungsabrede verhandelt wie die Situation für alle gelöst werden kann. Ich kann auch durchaus AG verstehen, die Atteste prüfen lassen wollen. Was unserer Personalabteilung 8im Zuge der Maskenpflicht bzw. der Befreiung davon) schon so alles vorgelegt wurde (Atteste von Gesundheitshilfevereiennen / Selbsthilfegruppen) oder Atteste die so ausgestellt sind, dass der MA eigentlich gar nichts mehr am Arbeitsleben teilnehmen kann (fast schon Rechtfertigung für den AG eine Krankheitsbedingte Kündigung (Negativprognose) auszusprechen)

U
UdoWoe

16.03.2021 um 14:09 Uhr

Nach meinem Kenntnisstand kann der AG den AN nicht anweisen zum Betriebsarzt zu gehen. Es gibt immerhin noch die freie Arztwahl. Wenn der AG eine Attest anzweifelt, was ich als ein Unding ansehe, dann sollte der AG erstmal mit der Krankenkasse reden. Da das Attest beim AG verbleibt, dann soll der AG das Attest nehmen und zum Betriebsarzt gehen. Zumal der AG auch verpflichtet ist Homeoffice-Arbeitsplätze anzubieten. Und dies scheint hier in dem Fall ja auch möglich zu sein.

K
kratzbürste

16.03.2021 um 15:00 Uhr

Ich sehe das wie UdoWoe. Unbedingt!

I
IlkaB

16.03.2021 um 15:46 Uhr

Betriebsarzt einschalten ist Käse. Der ist dafür nicht zuständig, sondern für Arbeitsschutzfragen und Unfallverhütung.

Wenn der AG das Attest anzweifelt, kann er sich an die Krankenkasse wenden und die würde dann unter Umständen den MDK (Medizinischen Dienst der Krankenkasse) einschalten.

Schau mal hier: https://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/zweifel-an-der-arbeitsunfaehigkeit-eines-arbeitnehmers_218_533710.html

Der AG muss zur Zeit Homeoffice anbieten, soweit dies möglich ist, und das scheint ja gegeben zu sein. Technisch möglich muss das aber auch seitens des AN sein, d.h. wenn der nur eine humpelnde Internetverbindung hat, kann das ein KO-Kriterium sein.

Mein AG möchte diese Atteste unbedingt vom Facharzt erstellt haben, was ich kritisch sehe, da Rückschlüsse auf die Art der Erkrankung möglich sind. Bisher kam es aber noch nicht zu Problemen deshalb, d.h. Atteste vom Hausarzt wurden akzeptiert.

Wenn jemand ein unzweifelhaftes Attest hat und seine Arbeit nicht aus dem Homeoffice erledigen kann und auch nicht ohne persönlichen Kontakt zu Kollegen (Einzelbüro, Einzelwerkstatt) arbeiten kann, muss der Arbeitgeber den Mitarbeiter letztlich bezahlt freistellen.

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