Erstellt am 29.10.2009 um 09:46 Uhr von erwin
@schneusel
>> Untersuchungen durchgeführt die jeglicher gesetzlichen Grundlage widersprechen
Welche???
Weiter aber, an auch Untersuchungen die jeglicher gesetzlichen Grundlage widersprechen muss man auch nicht teilnehmen.
Erstellt am 29.10.2009 um 10:02 Uhr von Edelweis
Vieleicht hilft Dir diese Bestimmung weiter: § 9 Abs. 3 ASiG. Auch die Pflichten des Betriebsarztes sind in diesem Gesetz an anderer Stelle zu finden. Ich würde einfach den AG ansprechen und sozusagen die Initiative ergreifen. Bei uns gab es ähnliche Probleme, die sich aus der Person des Betriebsarztes ergaben und aus meiner Sicht leider noch immer nicht ganz abgestellt sind.
Erstellt am 29.10.2009 um 10:02 Uhr von Tanzbär
Ich denke schon, dass ma da als BR etwas machen kann.
Beispiel: Bei uns hatte ein Kollege einen epilerpsie-ähnlichen Anfall, war dabei gestürzt und hatte sich verletzt.
Anruf bei der damaligen Ärztin, deren Antwort: "Sind doch eh wieder alle besoffen ..."
Naja, nach einer Woche hatten wir eine neue Betriebsärztin.