Erstellt am 16.11.2006 um 18:16 Uhr von wölfchen
Hallo Tessa,
vorsichtig mit Attesten!!! Das Thema hatten wir hier schon im Forum. Das könnte nämlich ein Schuss nach hinten werden, indem der AG sagt, dass Schichtarbeit in allen Schichten zu den arbeitsvertraglichen Pflichten gehört. Und wer das nicht kann, ist für die vereinbarte Arbeitsaufgabe ungeeignet, also Kündigung.
Erstellt am 16.11.2006 um 22:43 Uhr von tessa
Ja Wölfchen, die Problematik ist mir bekannt. Die Kollegin aber leider unbelehrbar. Sie will einen unumwerflichen Beleg dafür, dass sie nicht mehr für den Nachtdienst eingeteilt wird, hat ein Attest vom Hausarzt vorgelegt, das auch akzeptiert wird. Ich bin nur der Meinung, dass dies im Falle eines Falles vom AG evtl. irgendwann als nicht relevant gesehen werden könnte.
Erstellt am 16.11.2006 um 23:09 Uhr von Tessa
@Ramses II
Ähhh, so hab ich das noch nicht gesehen, aber ich gebe dir Recht das hat schon was :-)
Erstellt am 17.11.2006 um 10:30 Uhr von Angi1
Hallo Tessa,
in Verbindung mit § 6 Abs 4 a ArbZG und einem Attest welches vom Betriebsarzt bestätigt wird, müßte es eigentlich keine Probleme geben.
Schau dir mal den § 6 an vielleicht treffen ja noch andere Gründe zu.
MfG
Angi1