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Betriebsarzt

P
Pakedi
Jan 2018 bearbeitet

Darf der Betriebsrat Termine mit dem Betriebsarzt vereinbaren, wenn der Arbeitgeber das nicht tut?

1.71507

Community-Antworten (7)

P
Pickel

18.02.2015 um 14:01 Uhr

Nein. Aber Seminare zum BetrVG.

Die Frage offenbart nämlich eine gravierende Unkenntnis über die Aufgaben + Befugnisse des BR.

D
Dezibel

18.02.2015 um 14:04 Uhr

Wer die Musik bestellt, der zahlt sie auch. Als Arbeitgeber würde ich euch nicht nur den Marsch blasen, wenn ihr euch in meine Angelegenheiten mischt.

G
gironimo

18.02.2015 um 17:31 Uhr

§ 77 BetrVG: (...) Der Betriebsrat darf nicht durch einseitige Handlungen in die Leitung des Betriebs eingreifen.

C
chemie

18.02.2015 um 19:53 Uhr

lt. §77 BetrVG ... dürft ihr es nicht machen. Meine Vorgänger haben es ja so geschrieben. Wir haben auch einen Kollegen der ein Problem hat, er sitzt in einer Messwarte und muss immer funken, er hat Probleme mit der Stimme. Wr haben mit HR, dem Betriebsarzt, Vorgesetzten und betroffenen Kollegen gesprochen. Auch als Arbeitnehmer hat man die Pflicht seine Arbeitskraft zu erhalten. Wenn noch Fragen sind, bitte melden.

M
Melissa

18.02.2015 um 21:29 Uhr

@ Pickel „Die Frage offenbart nämlich eine gravierende Unkenntnis über die Aufgaben + Befugnisse des BR.“ Bist Du sicher, dass Du diese auch hast?

@ Dezibel „Als Arbeitgeber würde ich euch nicht nur den Marsch blasen, wenn ihr euch in meine Angelegenheiten mischt.“ Und als BR würde ich damit bei dir gleich weitermachen!

@ Pakedi Lass dich hier nicht gleich Verschrecken.

Es ist schon richtig, dass es ertmal die Aufgabe des AG ist, hier aktiv zu werden.

Was aber nicht heißt, dass ein BR hier jetzt ganz außen vor ist und überhaupt nichts machen kann und es so hinnehmen muss. Der § 77 BetrVG kann auch bleiben, wo er ist, der wird hier auch nicht ansatzweise tangiert.

Ein Betriebsarzt wie auch die Fasi habe ja bekanntlich mit dem BR zusammenzuarbeiten. Dabei müssen sie den BR über wichtige Angelegenheiten des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung unterrichten und auf Verlangen beraten. Das ergibt sich aus § 9 Abs. 1 und 2 ASiG. Und den Zeitpunkt einer Beratung bestimmen nicht sie, sondern der BR nach bedarf. Da ein BR in diesen Bereichen zahlreiche Aufgaben und Rechte hat, besteht auch hier ein grundsätzliches Initiativrecht.

Dazu kommt auch, dass ein BR ein MBR und ein sich hieraus ableitendes Initiativrecht aufgrund der Bestimmung des § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG bei betrieblichen Arbeitsschutzregelungen hat. Dass § 80 BetrVG ihm hier auch eine generelle Überwachungspflicht auferlegt, nur mal so am Rande.

Weiter, hier auch Unterrichtungs- und Beratungsrechte nach § 90 Abs. 1 und 2 BetrVG bestehen, die auch ein Initiativrecht des BR beinhalten. Aus § 17 SGB VII ergibt sich sowohl individuell wie auch kollektivrechtlich, die Möglichkeit eines Handelns bei gravierendem Fehlverhalten eines AG . Gleiches gilt bei nicht Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen durch Einschaltung des Gewerbeaufsichtsamtes.

Dieses könnte jetzt noch um einiges weiter geführt werden, dürfte aber ausreichen zu erkennen, dass auch ein BR hier nicht nur tatenlos zuschauen sollte.

Eine ordentliche und fundierte Forderung an einen AG, dürfte auch diesen in Trapp bringen.

H
Hoppel

19.02.2015 um 08:14 Uhr

... sollte man nicht erstmal nachfragen, worum es überhaupt geht???

Nachtrag aufgrund Begrenzung auf 7 Antworten

@ Pickel

Auch Du solltest Dich nicht soweit aus dem Fenster lehnen!!!

Die Frage lautet noch immer:

"Darf der Betriebsrat Termine mit dem Betriebsarzt vereinbaren, wenn der Arbeitgeber das nicht tut?"

UND NICHT

"Die Frage war: Darf der BR selbständig einen Arzt für betriebsärztliche Untersuchungen in den Betrieb holen."

Kann man sich eher fragen, was DU so alles ausgeblendet hast; denn dass es um BETRIEBSÄRZTLICHE UNTERSUCHUNGEN geht, ist der Fragestellung von @ Pakedi überhaupt nicht zu entnehmen.

Da sollte man sich doch insbesondere Antworten wie "Die Frage offenbart nämlich eine gravierende Unkenntnis über die Aufgaben + Befugnisse des BR." verkneifen ...

P
Pickel

19.02.2015 um 11:37 Uhr

Melissa, bei all deinem Geschwurbsel blendest du eins aus:

Die Frage war: Darf der BR selbständig einen Arzt für betriebsärztliche Untersuchungen in den Betrieb holen.

Und die Anwort lautet Nein.

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