Erstellt am 27.10.2011 um 13:21 Uhr von Kölner
@Knubbel
Nein.
Man kann die AN vll. aber aufklären, über den Sinn und Zweck einer solchen Untersuchung und ggf. über die Verweigerung der Untersuchung bei diesem BetrArzt und die Konsequenzen daraus.
Erstellt am 27.10.2011 um 13:38 Uhr von Knubbel
Danke für die schnelle Antwort :-)
Erstellt am 27.10.2011 um 14:54 Uhr von lolli
@Kölner
da muss ich dir wiedersprechen, @Knubbel müsste etwas genauer schreiben, denn es gibt durchaus Jobs, wo solche Untersuchungen in gewissen Abständen gemacht werden müssen.
Erstellt am 27.10.2011 um 15:34 Uhr von Lernender
@lolli
meinst du der BR muss überprüfen können ob der AG seinen Pflichten nachkommt?
Erstellt am 27.10.2011 um 15:51 Uhr von lolli
@Lernender
normalerweise obliegt sowas der Fürsorgepflicht des AG oder Vorgesetzten, der BR ist aussen vor.
Erstellt am 27.10.2011 um 16:02 Uhr von Lernender
@lolli
da sind wir nicht einer Meinung.
Als BR bin ich verpflichtet auf die Einhaltung bestehender Gesetze zu achten. Und gerade im Arbeits und Gesundheitsschutz liegt eine echte MB des BR vor.
Erstellt am 27.10.2011 um 16:44 Uhr von DonJohnson
Leider sind die Antworten auf 7 begrenzt - aufgrund der Fragestellung würde ich mir über bestimmte Routineuntersuchungen keine Gedanken machen - da werden wenn dann sicherlich mehr als ein AN hingeschickt...
ich für meine Person würde es da mit der Antwort von Kölner halten...