Erstellt am 08.03.2010 um 15:16 Uhr von rolfo
Nein, der Wahlvorstand braucht die Gewerkschaft weder einladen noch die Protokolle der Wahlvorstandssitzung an die Gewerkschaft geben.
Er muss nach Abschluß der Wahl die im Haus vertretenen Gewerkschaften über das Wahlergebnis informieren
Erstellt am 08.03.2010 um 17:21 Uhr von Petrus
@rolfo:
§16(1) Satz 5 BetrVG hast Du gelesen?
@schre:
Der GEW-Beauftragte ist kraft Gesetzes Mitglied im Wahlvorstand - nur eben nicht stimmberechtigt. Bei Beschlüssen wird deshalb auch explizit unterschieden. (siehe auch §1(3) Satz1 WO). Bei Einladung und Protokoll unterscheidet die WO hingegen nicht explizit zwischen stimmberechtigt oder nicht. Also sind auch die nichtstimmberechtigten Mitglieder einzuladen (sonst ist die Ladung fehlerhaft, Beschlüsse sind ggf. anfechtbar, ...). Beim Protokoll ist meiner Meinung nach §34 BetrVG analog anzuwenden - dem GEW-Beauftragten steht somit eine Kopie zu.
Erstellt am 09.03.2010 um 12:14 Uhr von schre
danke Petrus,
hat mir geholfen. Unser Wahlvorstand hält sich leider nur nicht dran.