Wenn ich als Beauftragter einer Gewerkschaft in den Wahlvorstand für die Betriebsratswahl entsendet wurde, und dies dem Wahlvorstand ordnungsgemäß zugestellt wurde, kann diese die Entsendung dann noch gegenüber dem Wahlvorstand zurückziehen. Ist das überhaupt noch möglich. Wie sieht dies rechtlich für mich aus in Bezug auf den besonderen Kündigungsschutz.
Oder habe nur noch ich als Beauftragter die Möglichkeit den Wahlvorstand zu verlassen.
Wer kann mir dazu Auskünfte geben.