Betriebsratswahl - Beauftragter der Gewerkschaft. Wer ist damit genau gemeint?
Im Betriebsverfassungsgesetz ist im § 14 Abs. 5 von Beauftragter der Gewerkschaft die Rede. Wer ist damit genau gemeint.
Community-Antworten (2)
12.11.2005 um 16:23 Uhr
Hallo von SN Das soll heißen das die Gewerkschaft Vorschläge machen kann!Sie könnte bei einer Listenwahl eine Liste mit nur Gewerkschaftler zusammen aufstellen. Gruß BMW
14.11.2005 um 10:41 Uhr
Beauftragte der Gewerkschaft sind in der Regel hauptamtliche Mitarbeiter der Gewerkschaft (der zuständige Sekretär und ein weiterer Mitarbeiter z.B. der Verwaltungsstelle. Es geht darum, das ein Wahlvorschlag der Gewerkschaft nicht die notwendige Zahl von "Stützunterschriften" braucht sondern eben nur zwei Unterschriften. (In Analogie zu politischen Wahlen, bei der bereits im Parlament vertretende Parteien weniger Unterschriften für einen Wahlvorschlag benötigen als Neubewerber)
Soweit ich das sehe, macht die Gewerkschaft aber von diesem Recht nur in Notsituationen gebrauch. Wahlvorschläge der Gewerkschaft werden in den Betrieben in aller Regel wie alle anderen Vorschläge erstellt und eingereicht.
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