Erstellt am 12.11.2005 um 15:23 Uhr von BMW
Hallo von SN
Das soll heißen das die Gewerkschaft Vorschläge machen kann!Sie könnte bei einer Listenwahl eine Liste mit nur Gewerkschaftler zusammen aufstellen.
Gruß BMW
Erstellt am 14.11.2005 um 09:41 Uhr von viktor
Beauftragte der Gewerkschaft sind in der Regel hauptamtliche Mitarbeiter der Gewerkschaft (der zuständige Sekretär und ein weiterer Mitarbeiter z.B. der Verwaltungsstelle. Es geht darum, das ein Wahlvorschlag der Gewerkschaft nicht die notwendige Zahl von "Stützunterschriften" braucht sondern eben nur zwei Unterschriften. (In Analogie zu politischen Wahlen, bei der bereits im Parlament vertretende Parteien weniger Unterschriften für einen Wahlvorschlag benötigen als Neubewerber)
Soweit ich das sehe, macht die Gewerkschaft aber von diesem Recht nur in Notsituationen gebrauch. Wahlvorschläge der Gewerkschaft werden in den Betrieben in aller Regel wie alle anderen Vorschläge erstellt und eingereicht.