Erstellt am 04.03.2021 um 07:45 Uhr von moreno
Die Regelungen schafft Ihr doch und wenn ihr das vom AG vorgeschlagene nicht für praktikabel haltet dann stimmt nicht zu!
Erstellt am 04.03.2021 um 08:14 Uhr von UdoWoe
Ich habe noch nie gehört, dass Uhrzeiten für die Krankmeldungen gegeben hat. Manche MA stehen morgens auf, fühlen sich zwar nicht wohl, sind aber noch der Meinung arbeiten zu können. Wenn diese dann sich auf den Weg machen, merken diese das es doch nicht geht. Dann meldet sich dieser Krank. Fertig.
Ich würde nie einer Uhrzeit zustimmen.
Ich, als MA muss dem AG so schnell wie möglich meine Arbeitsunfähigkeit mitteilen. Dies kann man nicht an einer Uhrzeit festlegen. Und was ein MA vor der Arbeitszeit macht, dass ist seine Angelegenheit.
Mich würde auch interessieren was der AG damit bezweckt?
Erstellt am 04.03.2021 um 08:43 Uhr von Johny
Moreno, dies ist der momentane Plan. Nicht zu zustimmen.
UdoWoe, Begründung sind Kundenmeetings die denn ausfallen und sich keiner vorbereiten kann.
Erstellt am 04.03.2021 um 08:47 Uhr von Kjarrigan
Auch ich würde keiner konkreten Uhrzeit zustimmen.
eher so etwas wie zu Arbeitsbeginn - und das ist nun mal die Zeit wo ich am Arbeitsplatz sein muss (mit Beginn der Kernzeit.
Eher kann mich der AG /vorgesetzte ja auch nicht erwarten wenn ich nicht krank bin, sondern einkaufen gehe oder sonstwas.
Erstellt am 04.03.2021 um 09:00 Uhr von Relfe
die einzige Regelung die ich kenne: unverzüglich, wenn man weiss das man krank ist
aber das ist so normal, das ich nicht wüßte das es dazu einer Regelung in einer BV gibt.
wenn der AG darauf besteht, könnte man einen Gegenvorschlag machen:
damit Kundenmeetings rechtzeitig abgesagt werden können, ist der AN verpflichtet spätestens bis 18:00 Uhr am Vortage anzumelden, wenn er vorhat sich am nächsten Tag krankzumelden.
Erstellt am 04.03.2021 um 09:02 Uhr von Kratzbürste
Nicht umsonst steht im Gesetz nur unverzüglich. Eine Zeit festzulegen ist einfach nicht praktisch.
Also bleibt bei eurem nein.
Ich denke kaum, dass der AG deshalb die Einigungsstelle anrufen wird.
Erstellt am 04.03.2021 um 09:17 Uhr von takkus
"....ist der AN verpflichtet spätestens bis 18:00 Uhr am Vortage anzumelden, wenn er vorhat sich am nächsten Tag krankzumelden." Ehrlich? ???
Erstellt am 04.03.2021 um 10:16 Uhr von celestro
"ist der AN verpflichtet spätestens bis 18:00 Uhr am Vortage anzumelden, wenn er vorhat sich am nächsten Tag krankzumelden." Ehrlich?"
Man muss hier keinen Klamauk veranstalten:
"1 1/2h vor Beginn der Kernzeit."
Aber ich stimme hier zu .... eine Uhrzeit ist völliger Unsinn. Nehmen wir einmal an, die Kernzeit beginnt um 10 Uhr. Ein Kollege wohnt nur ein paar Meter von der Firma entfernt und müsste sich bis 8:30 krankmelden. Er geht um 09:30 zu Hause die Treppe runter, rutscht aus und bricht sich das Bein. Da er die "Zeit" verpasst hat, darf man ihn jetzt abmahnen, oder wie?
Ganz klares NEIN zu einer Uhrzeit. Ich würde sogar sagen, die gesetzliche Regelung nach der sich jemand "unverzüglich" beim AG zu melden hat, verhindert eine derartige Regelung (der Uhrzeit).
Erstellt am 04.03.2021 um 11:16 Uhr von Rakshazar
@celesto
also eine Uhrzeit empfinde ich als nicht unsinnig. Für AN in Kernzeit kann man schließlich auch eine andere Zeit festlegen als für AN die normale Schichten arbeiten.
Klamauk kann ich bei der Aussage von takkus auch nicht erkennen, der Satz ist wirklich Quatsch.
Dein Beispiel mit dem Unfall ist dann halt "höhere Gewalt", da kannst du nun mal nicht rechtzeitig bescheid geben.
Warum eine Uhrzeit nicht zwangsläufig unsinnig ist...
Bei uns gab es den Fall das eine Kollegin sich nicht gemeldet hat. Daraufhin wurde sich Sorgen gemacht weil es nicht typisch war. Ende vom Lied, es fuhr jemand zu ihr nach Hause und fand diese Kollegin die mit einem Schlaganfall vor...
Erstellt am 04.03.2021 um 11:31 Uhr von celestro
"Für AN in Kernzeit kann man schließlich auch eine andere Zeit festlegen als für AN die normale Schichten arbeiten."
Klar, aber das macht es keinen Deut sinnvoller. Welche Zeit soll man denn hier nehmen?
AN A wohnt 1 Stunde Fahrt von der Firma entfernt. Er muss sich morgens fertig machen und frühstücken. Also steht er vermutlich etwa 2,5 Stunden vorher auf.
AN B wohnt direkt neben der Firma. Er kommt immer direkt mit Beginn der Kernzeit (Langschläfer). Er braucht für fertig machen und zur Firma 45 Minuten.
Was willst Du da festlegen?
Und nochmal ... der Gesetzgeber hat dies schon geregelt:
https://dejure.org/gesetze/EntgFG/5.html
Eine BV kann aber rechtlich nichts regeln, wofür es schon ein Gesetz gibt. Es sei denn, das Gesetz enthielte eine Öffnungsklausel. Die kann ich hier nicht erkennen.
Erstellt am 04.03.2021 um 11:46 Uhr von Dummerhund
Ich würde es einfach ablehnen mit der Begründung das der BR nicht in die Persönlichkeitsrechte der AN eingreifen darf und kann. Dies wäre nämlich so wenn man, mit Umschreibungen so wenn man versucht vor zu schreiben wie viel Stunden vorher ein AN auf zu stehen hat. Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt und den Begriff "unverzüglich bekannt werden" ein gebaut. Und damit wäre für mich als BR die Diskussion darüber beendet.
Erstellt am 04.03.2021 um 11:46 Uhr von Rakshazar
Es ist doch vollkommen egal wo wer wohnt. Wenn die Schicht von den beiden Kollegen um 09:30 beginnt, melde ich mich bis spätestens (z.B.) 09:00 Uhr. (Unvorhergesehene Sachen wie den Treppensturz geht natürlich nicht)
Ich weiß doch ob ich krank bin oder nicht, also sollte es ja wohl kein Problem geben sich dementsprechend zu melden.
Bin ja durchaus dabei, das man keine Zeiten machen muss, aber komplett Unsinnig sind sie nicht. Außerdem, wie soll Kollege A denn unverzüglich seine Vorgesetzten informieren, wenn er selbst so früh raus muss, seine Vorgesetzten aber nicht?
Erstellt am 04.03.2021 um 11:53 Uhr von Rakshazar
Man könnte ja reinschreiben...Die Arbeitsunfähigkeitsmeldung muss unverzüglich, spätestens aber um...erfolgen. Da gibt man einen kleinen Spielraum für AN die z.B. weiter weg wohnen...
Erstellt am 04.03.2021 um 12:10 Uhr von celestro
"Es ist doch vollkommen egal wo wer wohnt."
Angesichts von:
"Der Arbeitgeber möchte eine bestimmt Uhrzeit für die eingehenden Krankmeldungen festlegen ..... 1 1/2h vor Beginn der Kernzeit."
sehe ich das nicht so. Aber wie gesagt, der BR kann das Gesetz nicht zum Nachteil der AN ändern. Also ist der Wunsch des AG hier rundweg abzulehnen.
Erstellt am 04.03.2021 um 12:42 Uhr von Dummerhund
@Rakshazar
"(Unvorhergesehene Sachen wie den Treppensturz geht natürlich
nicht)"
Wo beginnst du dann deine Aufzählung der unvorhergesehenen Sachen und wo enden diese? Das ist ein Fass ohne Boden.
Erstellt am 04.03.2021 um 13:41 Uhr von xyz68
@ Rakshazar
Bei dem Beispiel mit der Kollegin hätte aber der Zeitpunkt auch nicht geholfen.
Zu meinen Kollegen habe ich früher immer gesagt: sobald du dich entscheidest, zum Arzt zu gehen, nimm das Telefon in die Hand und informiere uns. Heute heißt es, so bald du entscheidest heute nicht arbeitsfähig zu sein....
Dazu benötige ich keine Uhrzeit. Ich arbeite auch in Gleitzeit, allerdings ohne Kernarbeitszeit. Und bei uns funktioniert das ganz gut mit der Regelung.
Feste Zeiten würde ich nicht in eine BV schreiben. Die gesetzliche Regelung ist meiner Meinung nach völlig ausreichend.
Erstellt am 04.03.2021 um 14:04 Uhr von Catweazle
Ich denke, eine andere Regelung anstelle von unverzüglich kann es mangels Öffnungsklausel im EFZG überhaupt nicht geben.
Erstellt am 04.03.2021 um 14:41 Uhr von Dummerhund
Auf folgender Seite
https://www.arbeitsrechte.de/krankmeldung-arbeitgeber/
bin ich mal auf folgendem Satz gestoßen:
"Neben der Unmittelbarkeit der Meldung ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Sie dem Arbeitgeber oder einem Vorgesetzten von Ihrer Arbeitsunfähigkeit berichten. Eine kurze Nachricht an die Kollegen reicht meist nicht. Jedoch sind hier interne Richtlinien sowie Regelungen im Arbeitsvertrag entscheidend."
Habe aber noch nie was davon gehört das dies möglich ist.
Wollte den Satz aber dennoch nicht vorenthalten, für den Fall das jemand noch den Suchmodus einschalten möchte.
Erstellt am 04.03.2021 um 15:01 Uhr von celestro
Wüsste nicht, was dieser Abschnitt mit unserem Thema zu tun hätte. Denn da geht es ja um die Art der Meldung. Das ist hier aber nicht der diskutierte Punkt.
Erstellt am 04.03.2021 um 17:01 Uhr von johny
Leider wurde dies beschlossen.
Ich kann nur mit dem Kopf schütteln.
Werde aus dem BR austreten.
Erstellt am 04.03.2021 um 17:11 Uhr von celestro
Wegen sowas direkt austreten? Also 1,5 Stunden vor der Kernzeit wurde beschlossen?
Erstellt am 04.03.2021 um 17:21 Uhr von Johny
Ja.
Sagen wir so, war der berühmte Tropfen.
Ich finde eine erhebliche Verschlechterung der BV, die ich nicht mittragen kann/will.
Erstellt am 04.03.2021 um 17:27 Uhr von Dummerhund
Schau doch lieber, nach den Infos von allen hier, ob die BV in der Form überhaupt Rechtens ist. Ich als MA mit dieser BV würde mir nicht vorschreiben lassen wann ich in meiner Freizeit auf zu stehen habe.
Erstellt am 05.03.2021 um 08:44 Uhr von UdoWoe
Gerade JETZT NICHT austreten, Wem ist da geholfen? Keinem. Du ärgerst dich nur weiter und hast keinen Schutz mehr,
Mach dich schlau, so wie oben schon geschrieben. Was will der AG machen, wenn der MA sich erst später meldet? Wenn es vor Gericht geht, wird der AG nach meiner Meinung damit hinten runterfallen.
Mit deinem Austritt aus dem BR öffnest du dem Rest nur Tür und Tor weiterhin falsche Entscheidungen zu treffen. BR-Arbeit ist leider keine einfach Arbeit. Diese Erfahrung musste ich auch machen. Ich arbeite gegen eine BRV der sich jeglicher Kommunikation mit den MA verweigert. Der kein Excel kann und zwei Wochen für ein einfaches Schriftstück benötigt. Also, weiter kämpfen für deine Kolleginnen und Kollegen, auch wenn es schwer fällt.
Erstellt am 05.03.2021 um 09:06 Uhr von Relfe
Hey @Johny
nicht austreten, die nächste Wahl kommt bestimmt.
Die Kollegen werden schon merken, was da läuft und hoffentlich bei der nächsten Wahl quittieren.
Die Kernzeit hatte ja den Zeitpunkt der spätesten Krankmeldung schon begrenzt, weil dann muss der AN ja bei der Arbeit sein.
Also wäre "unverzüglich" immer vor Beginn der Kernzeit gewesen.
Du hast gute und logische Argumente wenn einer der Kollegen dich fragt, also "Kopf-hoch" und nicht aufgeben.
BRM zu sein, ist meist kein "Zuckerschlecken", das wissen aber meist nur diejenigen, die den "Job" schonmal ernsthaft gemacht haben.
Gruß
Relfe
Erstellt am 05.03.2021 um 10:14 Uhr von johny
@relef.
Danke, aber bin schon raus, habe da Ehrenamt niedergelegt.
Befürchte eher dass dies die wenigsten sehen, weil in der neuen bv was drin ist was die MA bei der letzten Umfrage wollten nun drin ist.
Aber dies ist für AN und AG gleichermaßen gut, aber dies mit der Zeit wird AN und AG auf die Füße fallen.
Dieser Beschluss war nur der letzte Tropfen, mache seit 20 Jahren BR bzw BR Wahlen.
Mir reicht es jetzt.
Erstellt am 05.03.2021 um 10:17 Uhr von celestro
"die nächste Wahl kommt bestimmt."
Richtig! Nur werden in vielen Betrieben die Leute nicht nach objektiven Kriterien gewählt. Sondern die Wahl fällt auf Personen, die man gut leiden kann. Das die von BR-Arbeit keine Ahnung haben (und sie sich auch nicht aneignen), wird da einfach mal ignoriert ....
Erstellt am 05.03.2021 um 10:19 Uhr von johny
@UdoWoe.
Ich bin in der BR Sitzung schon fast laut geworden. Bin eigentlich ein eher ruhiger.
Und kämpfte da seit einigen Wochen, dass dies zumindest entschärft wird.
Schutz? Deswegen machen andere vielleicht dies. Ist bei mir zum Glück auch nicht notwendig.
Wenn ich diesen Job verlieren sollte finde ich schnell einen neuen mit mehr Geld ☝️