BR Kollege ist seit 1,5 Jahren krank. GF fordert nun die Nennung ordentlicher Mitglieder vom Vorsitzenden. Er ist der Meinung wir können das kranke Mitglied aus dem Betriebsrat ausweisen, da es seit 1,5 Jahren nicht mehr die Interessen der Belegschaft vertritt.
Kann die Geschäftsführung so etwas verlangen? Das Mitglied bleibt doch egal wie lange es krank ist BR. Es sei denn die Wahlperiode ist vorbei. Während der Krankheit des BR Mitgliedes kann doch der Vertreter komplett die Zeit überbrücken oder?