Erstellt am 04.03.2021 um 04:31 Uhr von BRHamburg
Verlangen kann der Arbeitgeber sicher viel, aber bekommen wird er es nicht immer. Hier ist es genau so wie du es sagst. Die Amtszeit des Kollegen endet erst mit Ablauf der Wahlperiode oder wenn er selber zurück tritt.
Erstellt am 04.03.2021 um 08:30 Uhr von nicht brauchen
Die Antwort an den AG ist eigentlich ganz einfach:
Leider fehlt die rechtliche Grundlage das BR Mitglied aus dem Br auszuweisen. Wenn Sie uns die entsprechenden Paragrafen und oder Urteile nennen können so werden wir dies prüfen und eventuell entsprechende Maßnahmen einleiten...
Erstellt am 04.03.2021 um 09:17 Uhr von Relfe
der AG möchte eine Liste der ordentlichen BRM:
schickst im die Liste halt nochmal
er ist ordentliches BRM und bleibt es bis er zurücktritt oder die Wahlperiode endet oder er nicht mehr im Betrieb als AN beschäftigt ist.
Ich stelle mal folgende These auf: 18 Monate krank !!!
will der AG den Kollegen evt. aus gesundheitlichen Gründen entlassen und ihr sollt ihn deshalb aus den BR befördern, damit er den Kündigungsschutz möglichst schnell verliert?
Erstellt am 07.03.2021 um 13:06 Uhr von Andrar
Ein Betriebsrat bleibt solange im Amt bis sein Amt endet. Wird er krank, so rückt für die Dauer der Erkrankung ein Ersatzmitglied nach. Wenn jedoch ein Vorsitzender oder SV- Vorsitzender lange erkrankt sollte man darüber nachdenken die Position neu zu besetzen um die Handlungsfähigkeit des BR zu erhalten. Das erkrankte Mitglied bleibt aber Br -Mitglied.
Erstellt am 17.08.2023 um 13:49 Uhr von BROlli
Hallo zusammen. Ich grabe diesen Uralt Thread aus weil ich nichts adäquates im Netz gefunden habe und die Thematik fast genau dem Problem entspricht was wir im Moment haben. Wir sind ein 3er Gremium. Das letzte Verbleibende Ersatzmitglied ist seit 18 Monaten krank und nun ist ein Mitglied aus dem Gremium zurückgetreten. Es rückt der kranke Kollege nach aber kder ann seine Arbeit aufgrund einer langwierigen Physischen Erkrankung nicht machen. Damit sind wir zu defacto zu 2. Direkte Neuwahlen durch kollektiven Rücktritt wären derzeit kontraproduktiv weil einige Sachen anstehen die Mitbestimmungspflichtig sind. Auflösung des Betriebsrates durch Beschluss ist derzeit unsere Überlegung um zumindest die Interessen der Belegschaft wahren zu können. Bis zur nächsten regulären Wahl sind es ja noch 2 Jahre. Der AG zweifelt nun, mMn unberechtigter Weise, die Beschlussfähigkeit an und versucht den BR zu übergehen bzw. nur noch über alles zu informieren. Wie ist da die rechtliche Lage ?
Ich weis da echt nicht weiter derzeit.
Erstellt am 17.08.2023 um 15:09 Uhr von xyz68
Mit 2 von 3 Mitgliedern seid ihr beschlussfähig (mehr als die Hälfte des gewählten Gremiums). Einen Vorsitzenden habt ihr? Dann seit ihr auch arbeits- und handlungsfähig. In Urlaubszeiten oder bei Krankheit kann das ggf. anders aussehen, denn einer ist dann nicht beschlussfähig. Aber auch dafür lassen sich Lösungen finden. Habt ihr schon entsprechende Schulungen besucht?
Erstellt am 17.08.2023 um 15:18 Uhr von celestro
Du hast die rechtliche Lage sehr genau beschrieben. Der "Kranke" ist nachgerückt und ihr seit jetzt trotzdem mit 2 BRM beschlussfähig. Wenn der AG da jetzt irgendwas anzweifelt, werdet Ihr wohl leider tätig werden müssen.
Erstellt am 17.08.2023 um 15:22 Uhr von celestro
"In Urlaubszeiten oder bei Krankheit kann das ggf. anders aussehen, denn einer ist dann nicht beschlussfähig. Aber auch dafür lassen sich Lösungen finden."
Wie sollte so eine Lösung aussehen? Davon abgesehen, ist diese Aussage mEn nicht korrekt und daher brauchen wir uns da eigentlich auch keine Lösungen überlegen.
Erstellt am 17.08.2023 um 17:43 Uhr von BROlli
Danke. Ja die Beschlussfähigkeit sehe ich genauso. 2v3 sind ja da. Ja der Vorsitz ist vorhanden. Weitere Schulungen waren in Planung und beschlossen, wurden jetzt aber seitens des AG nicht gebucht und bezahlt weil nach seiner Meinung Neuwahlen anstehen. Wir haben kein eigenes Konto zur Verfügung um selber Buchungen vorzunehmen. Da die Schulungen auf einander aufbauen sind die Termine nun hinfällig da die ersten Seminare gelaufen sind. Die Lösung im Urlaub wäre halt sich "verfügbar" zu melden. Die Zeit wäre dann nur nicht vergütet.
Danke für die Meinungen dann werden wir und wohl mit dem AG "hauen" müssen.
Erstellt am 17.08.2023 um 20:32 Uhr von Tagträumer1
Wie soll jemand, der 18 Monate (!!!) krank ist, ernsthaft die Interessen der Belegschaft vertreten?! Meiner Meinung nach, BR auflösen und neu aufstellen lassen, alles andere ist nur Alibi.
Erstellt am 18.08.2023 um 00:00 Uhr von celestro
"Wie soll jemand, der 18 Monate (!!!) krank ist, ernsthaft die Interessen der Belegschaft vertreten?!"
Sich zu Hause über BR-Arbeit weiterbilden und viel Kontakt zu den MA halten? Aber das gerade DU nicht auf solche Ideen kommst, ist nicht verwunderlich.
Erstellt am 18.08.2023 um 06:53 Uhr von Tagträumer1
Vielleicht solltest Du den Inhalt lesen und verstehen:
"Es rückt der kranke Kollege nach aber kder ann seine Arbeit aufgrund einer langwierigen Physischen Erkrankung nicht machen."
Und der Kollege soll sich nun weiterbilden und Kontakt zu den Mitarbeitern halten?! Geiler Vorschlag, völlig realitätsfremd!
Erstellt am 18.08.2023 um 07:43 Uhr von fantil
Hallo, nur noch mal wieder angemerkt:
Zum §33 BetrVG schreibt der Fitting in der Rn 12, das in der allergrößten Not auch nur ein einzelnes BRM beschlussfähig ist!
Der Satz in dieser Rn beginnt mit "Gleiches gilt für....."
Es kann ja auch nicht sein, wenn alle bis auf einen Verhindert sind, eine Kündigungsanhörung ohne Kommentar bleibt, wenn einer der noch da ist, etwas dazu zu sagen hat.
Leider kennen die meisten BR diese Rn nicht.
Erstellt am 18.08.2023 um 07:43 Uhr von xyz68
@ Celestro
Geschäftsordnung, Sitzung per Telefon oder online entsprechend in der Geschäftsordnung festhalten. Und eine Bereitschaft, in dringenden Fällen erreichbar zu sein. In der Situation könnte das sein Lösung sein, um zumindest gewisse Spielchen des Arbeitgebers auszubremsen ohne gleich den Urlaub komplett zu unterbrechen.
@ tagträumer 1
Bei Krankheit entscheidet das BR-Mitglied, ob es BR-Tätigkeit wahrnehmen kann oder nicht. Und zwar nur das BR-Mitglied, nicht du.
Erstellt am 18.08.2023 um 08:44 Uhr von Muschelschubser
Wenn sich das BR-Mitglied aufgrund einer psychischen Erkrankung selbst rausgezogen hat und inzwischen 18 Monate lang Abstand zum Beruf hat, würde ich an der Entscheidung auch nichts rütteln. Weder als BR noch als AG.
Man muss dann davon ausgehen, dass dem Betroffenen die personelle Lage des BR bewusst ist und selbst tätig wird, wenn er sich dazu imstande fühlt.
Insofern erübrigt sich m.E. die Diskussion über die Möglichkeiten, Kontakt zu halten, inhaltlich auf Stand zu bleiben oder digital an Sitzungen teilzunehmen.
Schwerwiegende psychische Probleme (wovon ich nach 18 Monaten AU ausgehe) sind eben keine Sehnenscheidenentzündung.
Erstellt am 18.08.2023 um 08:45 Uhr von Tagträumer1
Bei einem langjährigen Kranken, aufgrund psychischer Probleme, wäre die Aufnahme der Arbeit völlig kontraproduktiv. Dies muss der Arzt entscheiden, da er es selber nicht bewerten kann.
Andernfalls besteht die Gefahr, dass dass er noch länger erkrankt und das zu Lasten der anderen Mitarbeiter.
Fürsorgepflicht? Scheiß drauf ...
Erstellt am 18.08.2023 um 09:10 Uhr von celestro
"Vielleicht solltest Du den Inhalt lesen und verstehen:"
Erm ... das sagst gerade DU? ROFL! Schau bitte mal genau hin:
"Es rückt der kranke Kollege nach aber kder ann seine Arbeit aufgrund einer langwierigen Physischen Erkrankung nicht machen."
da steht "physisch", nicht "psychisch". Du Träumer!
Erstellt am 18.08.2023 um 09:23 Uhr von Tagträumer1
Vom Zusammenhang beider Krankheitsbilder hast Du noch nicht gehört?!
Die Hochschule Niederrhein geht auf diesen beeindruckend ein, dafür muss man keine Hochschule besucht haben, um diesen zu verstehen, bin also guter Dinge ...
Erstellt am 18.08.2023 um 09:35 Uhr von Muschelschubser
"Vom Zusammenhang beider Krankheitsbilder hast Du noch nicht gehört?!"
Welche konkreten Krankheitsbilder gehören denn in diesem Fall miteinander verknüpft?
Ich habe diesbezüglich nichts gelesen.
Da geht der Spekulatius hier langsam etwas weit, findest Du nicht?
Auch wenn ich zugeben muss, dass ich das auch erst falsch gelesen habe.
Erstellt am 18.08.2023 um 09:54 Uhr von Tagträumer1
Was zu weit geht? Personen, die an einer zweifelhaften Stelle kleben, ohne einzugestehen, dass man nicht wirksam ist. Langzeitkranke und BR Mitglied in einer Person kommt häufig in diesem Forum vor, sollte man sich mal drüber Gedanken machen.
Bzgl. Deiner Frage kann ich nur an besagte Studie/Ausarbeitung verweisen.
Erstellt am 18.08.2023 um 09:56 Uhr von Muschelschubser
Juristisch ist man aber wirksam. Kann man drehen und wenden wie man will.
Und der Körper ist komplex. Da kann man nicht jedes Krankheitsbild pauschal in die Schublade einer Studie werfen.
Erstellt am 18.08.2023 um 10:32 Uhr von celestro
"Was zu weit geht? Personen, die an einer zweifelhaften Stelle kleben, ohne einzugestehen, dass man nicht wirksam ist."
Wer klebt wo an irgendeiner Stelle?
"Langzeitkranke und BR Mitglied in einer Person kommt häufig in diesem Forum vor, sollte man sich mal drüber Gedanken machen."
Quelle für diese Behauptung? Mir würde jetzt 1 (in Worten EIN) User einfallen, auf den das zutrifft. Wenn man das "häufig" nennen will ....
Hinzu kommt ... wenn ein Langzeitkranker BR-Arbeit macht ... ist doch gut. Er liegt dem AG nicht auf der Tasche und kümmert sich trotzdem (oder gerade deshalb) um BR-Themen.
"Bzgl. Deiner Frage kann ich nur an besagte Studie/Ausarbeitung verweisen."
Dann mal her mit Deiner tollen Studie.