Vertretung der BR-Vorsitzenden in der Elternzeit
Die BR-Vorsitzende ist schwanger und möchte nach der Geburt des Kindes für 1 Jahr in die Elternzeit gehen. Muss sie dafür ihr Mandat niederlegen oder kann sie in der gesamten Zeit von ihrem Stellvertreter vertreten werden?
Community-Antworten (3)
19.04.2006 um 12:45 Uhr
Will sie nicht während der Elternzeit an den BR-Sitzungen teilnehmen?
19.04.2006 um 15:18 Uhr
Nein, davon gehe ich nicht aus.
19.04.2006 um 15:56 Uhr
Nein, sie muss ihr Mandat nicht niederlegen. Für die BR-Tätigkeit gilt sie als "zeitweilig verhindert" und gemäß § 25 Abs. 1 BetrVG tritt ein Ersatzmitglied in dieser Zeit für sie ein. In dieser Zeit wird sie auch "nur" von dem/der stellvertretenden Vorsitzenden vertreten - der/die wird aber nicht Vorsitzende(r)! Zu raten wäre Euch, für diese Zeit eine Vertretungsregelung des stellvertretenden Vorsitzenden zu beschließen.
Verwandte Themen
Elternzeit für Männer - was gibt es zu beachten?
Älterwas haben Kollegen / MA bei der Beantragung der Elternzeit zu beachten bei der Beantragung ? Ich meine damit nicht alleine das Gesetz - was ich mir angeschaut habe - sondern eher Fallen oder Fehler
Betriebsratsamt während Elternzeit
ÄlterEin Mitglied unseres BR hat uns seinen Rücktritt vom Amt mitgeteilt, Nachrücker wäre jemand in Elternzeit. Diese Person möchte ihr Amt jedoch während der Elternzeit nicht ausüben. Die meisten im BR m
Urlaubskürzung in der Elternzeit ab Geburt oder ab Ende Mutterschutzfrist?
ÄlterHallo allerseits, als Arbeitnehmervertreter beschäftige ich mich derzeit intensiv mit der Frage der Urlaubsanspruchskürzung während der Elternzeit, die der Arbeitgeber für volle Kalendermonate vornehm
Rückkehr nach Elternzeit - an gleichen Arbeitsplatz?
ÄlterHallo zusammen, unsere Frage zum Thema Elternzeit ist folgende: Eine MA ist seit 2-einhalb Jahren in Elternzeit und wird im Oktober wieder zurückkommen. Muss der Arbeitgeber ihr den selben Arbeitspl
Eingruppierung für Elternzeit-Vertretung?
ÄlterHallo liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben ein Problem, das wir alleine nicht lösen können: Anfang letzten Jahres ist eine Kollegin als Elternzeit-Vertretung eingestellt worden. Ihrer Einstellu