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Vertretung der BR-Vorsitzenden in der Elternzeit

W
Wave
Jan 2018 bearbeitet

Die BR-Vorsitzende ist schwanger und möchte nach der Geburt des Kindes für 1 Jahr in die Elternzeit gehen. Muss sie dafür ihr Mandat niederlegen oder kann sie in der gesamten Zeit von ihrem Stellvertreter vertreten werden?

2.86403

Community-Antworten (3)

K
Kölner

19.04.2006 um 12:45 Uhr

Will sie nicht während der Elternzeit an den BR-Sitzungen teilnehmen?

W
Wave

19.04.2006 um 15:18 Uhr

Nein, davon gehe ich nicht aus.

K
Kölner

19.04.2006 um 15:56 Uhr

Nein, sie muss ihr Mandat nicht niederlegen. Für die BR-Tätigkeit gilt sie als "zeitweilig verhindert" und gemäß § 25 Abs. 1 BetrVG tritt ein Ersatzmitglied in dieser Zeit für sie ein. In dieser Zeit wird sie auch "nur" von dem/der stellvertretenden Vorsitzenden vertreten - der/die wird aber nicht Vorsitzende(r)! Zu raten wäre Euch, für diese Zeit eine Vertretungsregelung des stellvertretenden Vorsitzenden zu beschließen.

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