Erstellt am 19.04.2006 um 10:45 Uhr von Kölner
Will sie nicht während der Elternzeit an den BR-Sitzungen teilnehmen?
Erstellt am 19.04.2006 um 13:18 Uhr von Wave
Nein, davon gehe ich nicht aus.
Erstellt am 19.04.2006 um 13:56 Uhr von Kölner
Nein, sie muss ihr Mandat nicht niederlegen. Für die BR-Tätigkeit gilt sie als "zeitweilig verhindert" und gemäß § 25 Abs. 1 BetrVG tritt ein Ersatzmitglied in dieser Zeit für sie ein.
In dieser Zeit wird sie auch "nur" von dem/der stellvertretenden Vorsitzenden vertreten - der/die wird aber nicht Vorsitzende(r)! Zu raten wäre Euch, für diese Zeit eine Vertretungsregelung des stellvertretenden Vorsitzenden zu beschließen.