hallo, bei uns ist eine auszubildene mitglied im br
am 29.06.11 hat sie ihre ausbildung mit dem bestehen der prüfung beendet.
zum 01.07.11 hat sie einen arbeitsvertrag bei uns bekommen.
am 30.06.11 hat sie nicht gearbeitet und der ag hat sie darauf hingewiesen das sie sich für diesen einen tag arbeitslos melden müsse.
meine frage kann sie im br bleiben? evtl. mit überhangmandat?
auch wenn sie einen tag nicht in der firma beschäftigt war oder scheidet sie aus?