Übernahme von JAV Mitgliedern - auf Vollzeit oder Teilzeitstelle?
Hallo zusammen,
in diesem Jahr beenden 2 Mitglieder unserer JAV die Ausbildung und als Angebot wurde Ihnen eine Teilzeitstelle angeboten. 27 STunden die Woche und unterm Strich haben sie dann weniger raus als momentan, wegen der Entfernung.
Einem JAV Mitglied muss eine Stelle angeboten werden die dem Standard der Ausbildung entspricht. Heißt das auch das denen eine Vollzeitstelle angeobten werden muss oder müssen sich die 2 mit dem Angebot abfinden?
Danke schonmal!!!
Lieben Gruß
Community-Antworten (2)
26.02.2010 um 16:34 Uhr
Vollzeit.
Was ihr tun könnt/ solltet, ist hier ganz brauchbar beschrieben: http://www2.igmetall.de/homepages/bremerhaven/file_uploads/handlgshilfe_78a_endfassung.pdf
Ergänzung: Noch mehr Infos zum Thema kann man auch ergoogeln: http://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=jav+%C3%BCbernahme+unbefristet+vollzeit&meta=&aq=1&oq=
26.02.2010 um 16:49 Uhr
JAV Mitglied, *Einem JAV Mitglied muss eine Stelle angeboten werden * Zunächst mal muss das JAVM die Übernahme
innerhalb von 3 Monaten vor Ausbildungsende
+++schriftlich+++ geltend machen.
Dann kommt automatisch ein unbefristetes
Vollzeitarbeitsverhältnis zustande, selbst, wenn der AG mitgeteilt hat, das JAVM
nicht übernehmen zu können.
damit Du es Dir ausdrucken kannst:
BetrVG – Kommentar für die Praxis (hrsg. von Däubler/Kittner/Klebe/Wedde)
§ 78a BetrVG, IV. Verlangen auf Weiterbeschäftigung
Der Auszubildende, der Mitglied einer JAV oder eines anderen in dieser Vorschrift genannten Betriebsverfassungsorgans ist, kann vom AG schriftlich die Weiterbeschäftigung in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis verlangen (vgl. DKKWF-Bachner, § 78 a Rn. 4). Das hat innerhalb der letzten drei Monate vor der Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses zu geschehen (zur Berechnung der Dreimonatsfrist vgl. Rn. 9). Gründe für das Weiterbeschäftigungsverlangen braucht der Auszubildende nicht anzugeben. Es genügt, wenn das Schreiben in irgendeiner Form den Willen des Auszubildenden zur Weiterbeschäftigung erkennen lässt (GK-Kreutz, Rn. 53). Es findet § 113 BGB Anwendung, so dass bei Minderjährigen eine Genehmigung des gesetzlichen Vertreters zur Antragstellung nicht erforderlich ist (Fitting, Rn. 26; KR-Weigand, Rn. 29; Moritz, DB 74, 1016; a. A. Richardi-Thüsing, Rn. 24; GK-Kreutz, Rn. 52; HSWGN-Nicolai, Rn. 19; APS-Künzl, Rn. 64). Wird das Verlangen nicht gestellt, scheidet der Auszubildende mit Ablauf des Ausbildungsverhältnisses aus, es sei denn, dass er anschließend weiterbeschäftigt wird. Das führt nach § 17 BBiG zur Begründung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses (vgl. Rn. 13). Der Auszubildende übt mit dem Weiterbeschäftigungsverlangen ein gesetzliches Gestaltungsrecht aus, mit dem auch gegen den Willen des AG ein Arbeitsverhältnis begründet wird (Fitting, Rn. 29).
Verwandte Themen
Übernahme von JAV-Mitgliedern - nach §78a BetrVG?
ÄlterHallo, erstmal Infos: Übernahme von JAV-Mitgliedern - § 78 a BetrVG Als JAVi ist deine Übernahme im Betriebsverfassungsgesetz geregelt (§ 78a). Dort steht, dass dich dein Arbeitgeber
Was tun wenn die Zusammenarbeit mit dem BR nicht funktioniert?
ÄlterHallo ich habe mal einige Fragen, seit 2004 bin ich Vorsitzende der JAV. Bisher lief die Zusammenarbeit super mit unserem BR, leider verstehe ich nun seit einem halben Jahr die Welt nicht mehr. Ich
Übernahme nach § 9 BPersVG. Bitte um Hilfe
ÄlterHallo laut § 9 BPersVG gilt der Übernahme Schutz von JAV Mitglieder auch noch 1 Jahr nach dem ausscheiden aus der JAV wenn ich den § richtig verstanden habe. Sogar selbst wenn das JAV Mitglied die
DRINGEND: JAV-Wahl ja/nein
ÄlterHi :-) Wir sind gerade frisch BR geworden und haben schon die erste terminkritische Sache auf dem Tisch: Unsere JAV (1 + 1 Ersatz) wird Mitte kommenden Monats mit der Ausbildung fertig. Der JAV
Datenschutzlücken im BR
ÄlterHallo liebe Leser, habe eine Frage an Euch, die mir schon seit gut 14 Tagen auf der Seele brennt. Bei uns im Betrieb darf die JAV bei den Betriebsratssitzungen teilnehmen und erfährt daher auch