meine Tochter ist JAV-Mitglied bei HPA (ehemals Strom- u. Hafenbau). Sie beendet im Juli ihre Ausbildung und ist dummerweise jetzt schwanger geworden. Hat sie trotzdem Anspruch auf Übernahme?
@Haase
Ich kenne die Umschreibung "dummerweise schwanger geworden" nur aus einschlägigen Talk-Shows. :-((
Sie hat einen Anspruch auf Übernahme und sollte selbigen gemäß § 78a BetrVG dem AG ggü. formulieren.
Erstellt am 07.05.2007 um 15:39 Uhr von Schnuri
Kölner hat wie immer recht !
Sollte der AG sie wegen der Schwangerschaft nicht weiterbeschäftigen, beruft euch auf das AGG !!