Übernahme bei JAV Mitglied?
Hi Leute,
meine Ausbildung endet in weniger als 3 Monaten. Ich bin war bis vor kurzem JAV Mitglied und habe keine schriftliche Kündigung erhalten. Mir wurde nur mündlich mitgeteilt das ich nicht übernommen werde. Da ich keine schriftliche Kündigung erhalten habe denke ich das ich übernommen bin. Wisst ihr wie lange mich der AG übernehmen muss? Kennt ihr Gesetztestexte dazu?
Jetzt schon mal Danke.
Community-Antworten (2)
07.05.2008 um 00:10 Uhr
hallo lese bitte den § 78a BetrVG ich glaube, dass dein Arbeitgeber nichts tut. Dein Ausbildungsvertrag läuft ja aus und wird nicht mit einer Kündigung beendet.. Ich bin der Meinung, du solltest mit der Zuständige Gewekschaft dich in verbindung setzen und dir helfen lassen. Arbeitgeber übernehmen nicht gern JAV Mitglieder. Wenn ein Betriebsrat vorhanden, dann muß er was tun. Unseren JAV Mitglied haben sie nach dem urteil des Arbeitsgerichts eingestellt. Wünsche alles gute und viel Kraft.
§ 78a Schutz Auszubildender in besonderen Fällen
(1) Beabsichtigt der Arbeitgeber, einen Auszubildenden, der Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung, des Betriebsrats, der Bordvertretung oder des Seebetriebsrats ist, nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses nicht in ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit zu übernehmen, so hat er dies drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses dem Auszubildenden schriftlich mitzuteilen.
(2) Verlangt ein in Absatz 1 genannter Auszubildender innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses schriftlich vom Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung, so gilt zwischen Auszubildendem und Arbeitgeber im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. Auf dieses Arbeitsverhältnis ist insbesondere § 37 Abs. 4 und 5 entsprechend anzuwenden.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch, wenn das Berufsausbildungsverhältnis vor Ablauf eines Jahres nach Beendigung der Amtszeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung, des Betriebsrats, der Bordvertretung oder des Seebetriebsrats endet.
(4) Der Arbeitgeber kann spätestens bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses beim Arbeitsgericht beantragen, festzustellen, dass ein Arbeitsverhältnis nach Absatz 2 oder 3 nicht begründet wird, oder das bereits nach Absatz 2 oder 3 begründete Arbeitsverhältnis aufzulösen,
wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung aller Umstände die Weiterbeschäftigung nicht zugemutet werden kann. In dem Verfahren vor dem Arbeitsgericht sind der Betriebsrat, die Bordvertretung, der Seebetriebsrat, bei Mitgliedern der Jugend- und Auszubildendenvertretung auch diese Beteiligte.
(5) Die Absätze 2 bis 4 finden unabhängig davon Anwendung, ob der Arbeitgeber seiner Mitteilungspflicht nach Absatz 1 nachgekommen ist.
07.05.2008 um 06:20 Uhr
Hallo Biene Maja99,
du solltest jetzt erstmal ganz wichtig einen Antrag auf Weiterbescheschäftigung beim Arbeitgeber gemäß §78a (2) stellen.
Du hast einen Anspruch auf ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit d.h. einen festen Arbeitsvertrag, lasse dich also nicht mit einem Zeitvertrag abspeisen.
Wenn der Arbeitgeber dies alles verhindern will muß der Arbeitgeber!!! zum Arbeitsgericht laufen und dem Richter versuchen zu verdeutlichen das eine Übernahme nicht zumutbar ist §78a (4) BetrVg.
Also sei stark und lass Dich nicht abzocken
Viel Erfolg
@ aristos
Ob AG´s gerne JAV Mitglieder Übernehmen oder nicht spielt keine Rolle, denn Sie müssen!!!! Lies Dir den Gesetzestext den Du hier postest doch mal genau durch ;-))
Gruß Kater Carlo
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