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Übernahme von JAV-Mitgliedern?

F
Fatherson
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind von in unserem BR gerade dabei die JAV-Wahlen zu organisieren. Von einigen Seiten her kommt immer wieder der Punkt auf, dass ein Auszubildender, der in der JAV ist unbefristet übernommen werden muss.

Ich kann dazu weder im BetrVG noch in unserem Tarifvertrag etwas finden. Kann mir da vieleicht jemand weiterhelfen

5.31904

Community-Antworten (4)

B
betriebsratten

13.11.2006 um 16:43 Uhr

Nach meinem Kenntnisstand ist das folgendermassen:

Wenn überhaupt kein Azubi übernommen wird, beisst leider auch das JAV Mitglied in den sauren Apfel. Sobald aber von mehrteren Azubis mindestens EINER übernommen wird, muss auch das JAV Mitglied übernommen werden.

F
fas

13.11.2006 um 16:45 Uhr

JAV muss unbefristet übernommen werden, muss 3 moante vor ausbildungsende aber antrag bei Personalbüro stellen

B
bjoernbor

13.11.2006 um 17:04 Uhr

§78 a BetrVG ...ganz klar: Unbefristetes Vollarbeitsverhältnis ist begründet...

F
Fayence

14.11.2006 um 09:25 Uhr

Schwarz, ich glaube nicht, dass Fatherson JAV werden will und kann! :-)

Fatherson, mehr Infos hier:

http://www.jav.info/JAV-Arbeit/Rechte_und_Pflichten

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