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Übernahme JAV-Mitglied

K
kleine312
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe das Problem, dass unsere Wahlen zur JAV erst zwei Tage vor meiner mündlichen Prüfung ist. Ich wurde darüber informiert, dass ich nach bestehen meiner Prüfung einen Jahresvertrag bekomme... Falls ich gewählt werde, muss ich dann einen unbefristeten Vertrag bekommen? Bzw wie besteht für mich die Möglichkeit einen zu bekommen? Ich hatte ja keine Möglichkeit vorher einen Antrag auf eine unbefristete Übernahme zu stellen. Lg

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Community-Antworten (4)

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DocPille

01.06.2007 um 09:18 Uhr

einen unbefristeten MUSS man nicht bekommen,das hat nichts mit der JAV zu tun.Wie die Möglichkeit bei euch aussichet einen zu bekommen kann hier wohl niemand abwägen. Aber was mich wundert ist die Aussage : ich hatte ja keine Möglichkeit vorher einen Antrag zu stellen???Warum nicht??

K
Kölner

01.06.2007 um 09:23 Uhr

@Tach docpille Gilt denn § 78a Abs. 2 BetrVG nicht mehr?? Die Kollegin will halt alle Register ziehen...

D
DocPille

01.06.2007 um 10:28 Uhr

@Kölner

klar gilt der noch,ich bin aber in diesem fall von dem befristeten AV ausgegangen. Ich denke mal wenn der AG ihr einen befristeten anbietet,wird er trotz eines eventuellen Antrag auf unbefristet,diesen Antrag ablehnen. Aber sie ist noch nicht in der JAV,falls ich gewählt werde.... Ist mir alles zu undurchsichtig,keine Möglichkeit einen Antrag zu stellen.....

P
pit47

01.06.2007 um 10:29 Uhr

Hallo kleine312, wenn Du in die JAV gewählt wirst, hast Du nach § 78a Abs. 2 BetrVG das Recht schriftlich von Deinem AG eine Weiterbeschäftigung in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zu verlangen. Siehe auch die Kommentierung von Däubler zu § 78a BetrVG Rn 14fff.

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