Erstellt am 01.06.2007 um 07:18 Uhr von docpille
einen unbefristeten MUSS man nicht bekommen,das hat nichts mit der JAV zu tun.Wie die Möglichkeit bei euch aussichet einen zu bekommen kann hier wohl niemand abwägen.
Aber was mich wundert ist die Aussage : ich hatte ja keine Möglichkeit vorher einen Antrag zu stellen???Warum nicht??
Erstellt am 01.06.2007 um 07:23 Uhr von Kölner
@Tach docpille
Gilt denn § 78a Abs. 2 BetrVG nicht mehr??
Die Kollegin will halt alle Register ziehen...
Erstellt am 01.06.2007 um 08:28 Uhr von docpille
@Kölner
klar gilt der noch,ich bin aber in diesem fall von dem befristeten AV ausgegangen.
Ich denke mal wenn der AG ihr einen befristeten anbietet,wird er trotz eines eventuellen Antrag auf unbefristet,diesen Antrag ablehnen.
Aber sie ist noch nicht in der JAV,falls ich gewählt werde....
Ist mir alles zu undurchsichtig,keine Möglichkeit einen Antrag zu stellen.....
Erstellt am 01.06.2007 um 08:29 Uhr von pit47
Hallo kleine312,
wenn Du in die JAV gewählt wirst, hast Du nach § 78a Abs. 2 BetrVG das Recht schriftlich von Deinem AG eine Weiterbeschäftigung in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zu verlangen. Siehe auch die Kommentierung von Däubler zu § 78a BetrVG Rn 14fff.