Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand zu diesem Fall Hinweise geben:

AN hat einen Vertrag mit Sachgrund - Grund: zeitlich gebundener Projektauftrag (Ausschreibungsverfahren). Das Ende dieses Projekts war auf den 31.01.2021 datiert, der Zweck der Befristung somit zunächst erfüllt.
Zwischenzeitlich erfolgte 2020 eine Neuauschreibung des gleichen Projektes - derselbe Arbeitgeber erhält wieder den Zuschlag und das Projekt geht nahtlos am 01.02.2021 weiter.

Hat der AN einen Anspruch auf eine Verlängerung seines Arbeitsvertrages, wenn das Projekt zwar öffentlich neu ausgeschrieben wurde (werden musste), der Projektinhalt (somit der Sachgrund) jedoch gleich ist?

Beste Grüße
Miko