Hallo,
eine Kollegin ist Anfang des Jahres befristet als Soz.Pädagogin eingestellt worden (01.03.-30.09.2011). Einen Sachgrund gibt es, ist aber im Vertrag nicht benannt.
Nun (im Sept.) wurde der Kollegin die Verlängerung des Vertrages für ein Jahr vorgelegt,
die allerdings auch eine Umgruppierung als Erzieherin vorsieht. Vor Unterzeichnung wurde ihr von der Einrichtungsleiterin erklärt, dass es nur begrenzte Stellen für Soz.Päd. gäbe und sie wegen Umschichtungen innerhalb des Teams herabgestuft würde.

Habe hierzu drei Fragen:
1. Muss der Sachgrund trotz Angabe einer Zeit im Vertrag benannt werden?

2. Hat die Kollegin nicht einen Anspruch auf ein unbefristetes Anstellungsverhältnis, da im Grunde ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen wurde?

3. Wird Sie nun als Erzieherin oder Soz.Päd. weiter beschäftigt, zumal die Zustimmung zur Verlängerung und/oder Umgruppierung durch den BR fehlt.

Danke schon mal für Eure Hilfe und Beratung.

LG



Hallo NoPain,

unsere Arbeitsverträge lehnen sich in den meisten Punkten an den TVöD SuE an.

Der AG hat keine Angaben zum Grund der Befristung in den AV aufgenommen und lediglich die Zeit benannt. In den Vorstellungsgesprächen und bei Einstellung wurde aber deutlich gemacht, dass es sich um eine Vertretung einer Kollegin handelt.

Die Tätigkeit hat sich nach der Verlängerung des Vertrages nicht verändert, d.h. eigentlich gibt es keinen Unterschied zwischen Erzieherin und Soz.Pädagogin.

Der Nachtrag des Vertrages sieht die Verlängerung der Beschäftigung um ein Jahr vor, sowie die Umgruppierung von Soz.Päd. zu Erzieherin, d.h. TVöD SuE Entgeltgruppe S12 Stufe 1 zu S8 Stufe 2.

Danke allen, die bisher geantwortet haben.

LG
fspbr