Erstellt am 17.02.2021 um 13:54 Uhr von moreno
Warum sollte der BR mit ,,schuldig" sein?
Erstellt am 17.02.2021 um 13:56 Uhr von Kjarrigan
Worin besteht denn der Verstoß, wenn die Wählerliste an die Wahlberechtigten gegangen ist? Ob die das in Papierform vorliegen haben (Briefgeheimnis) oder irgendwo einsehen können Ist doch egal. Die Berechtigten können die Wählerdaten einsehen.
und warum sollte der BR belangt werden, wenn jemand anderes (Wahlvorstand) einen "Fehler" macht?
Erstellt am 17.02.2021 um 13:58 Uhr von rtjum
wieso stehen auf der Liste der Wahlberechtigten denn die privaten Adressen drauf?
Das würde ich auch anmeckern, aber wie da der BR schuldig sein soll erschließt sich mir auch nicht.
Das ist doch Sache des Wahlvorstandes.
Erstellt am 17.02.2021 um 13:59 Uhr von WernerJ.
Na ja, die Belegschaft findet es nicht lustig, dass sensible Daten einfach so weitergegeben werden. Es ist schon etwas anderes, wenn die Wählerliste während der Bürozeiten öffentlich ausliegt, oder komplett mit Adressen an alle Wähler verschickt wird.
Erstellt am 17.02.2021 um 14:01 Uhr von WernerJ.
Warum der Wahlvorstand die kompletten Adressen mit verschickt hat, wissen wir leider nicht. Was kann dem Wahlvorstand passieren?
Erstellt am 17.02.2021 um 14:03 Uhr von celestro
der BR könnte nur "schuldig" sein, sofern er davon wusste und nichts dagegen getan hätte. Ansonsten halt der WV ... wobei man mal ins Protokoll schauen müsste. Wenn 3 Personen zum WV gehören und nur 2 für diese Maßnahme gestimmt hätten, wäre es ja nicht richtig, Nummer 3 zu bestrafen.
Erstellt am 17.02.2021 um 14:45 Uhr von Thomas63
@ Erstellt am 17.02.2021 um 13:56 Uhr von Kjarrigan
Worin besteht denn der Verstoß, wenn die Wählerliste an die Wahlberechtigten gegangen ist?
Auf der Wählerliste steht nur Name und Vorname getrennt nach M/W, bei Problemen (z.B. fehlender Name) prüft das der Wahlvorstand. Es darf nichtmal das Geburtsdatum genannt werden.
Der BR ist nicht schuldig ausser Ihr seid im Wahlvorstand.
Erstellt am 18.02.2021 um 07:49 Uhr von fantil
@thomas63, wie reagiertst du, wenn jemand zu dir sagt: "Ich weiß ja jetzt wo du wohnst!"
Fragst du dich dann nicht auch, woher weiß der das?
Erstellt am 18.02.2021 um 08:29 Uhr von Kjarrigan
"Fragst du dich dann nicht auch, woher weiß der das? "
Nee - steht ja im Telefonbuch 8wer es noch kennt), im Internet, wissen die Kollegen die mich nach der Weihnachtsfeier nach Hause gebracht haben, wissen vile Freunde und Bekannte - ist halt kein großes Geheimnis welches ich unter jedem Umstand geheim halte / halten will.
Erstellt am 18.02.2021 um 08:47 Uhr von fantil
@ Kjarrigan, meine Adresse findes du nicht im Telefonbuch und die vieler weiterer Bundesbürger ebensówenig, da sie das Recht haben dem zu widersprechen.
Wieso denkst du, dass du durch deine Meinung Gesetze außer Kraft setzen kannst?
Wenn ich nicht möchte, dass meine Privatadresse an alle Kollegen verschickt wird, ist dies zu respektieren und nicht durch deine Meinung aufzuheben!
Erstellt am 18.02.2021 um 11:32 Uhr von Kjarrigan
@fantil - wieso denkst du das ich irgendwelche Gesetze ausser Kraft setzen will.
Ich habe ganz für mich persönlich deine Frage an Thomas63 beantwortet - nicht merh nicht weniger.
Und zum Thema zurückzukommen.
Wenn irgendjemand der Kollegen meint - seine persönlichen Daten wurden missbräuchlich weitergegeben - kann er sich beim Datenschutzbeauftragten des Landes
beschweren. Die werden dann weitere Maßnahmen einleiten.