Hallo,
ich bin BR-Mitglied.
Bei uns in der Firma findet bald die SBV Wahl statt. Jetzt hat der Wahlvorstand das Wahlausschreiben an alle wahlberechtigten Mitarbeiter (80) versandt. Da nach ihrer Auffassung Corona bedingt keine offene Einsichtnahme der Wahlberechtigten Liste möglich wäre, ist der Wahlvorstand auf die "dumme" Idde gekommen und hat die Liste der Wahlberechtigten incl. Adresse an alle 80 Betroffenen Personen geschickt.
Mittlerweile läuft das Telefon bei uns heiß, da sich die Leute reihenweise beschweren, dass deren Daten versandt worden sind.
Frage:
Ich vermute ganz stark, dass der Wahlvostand gegen das Datenschutzgesetz verstoßen hat.
Wer kann belangt werden? Nur der Wahlvorstand, oder sind wir als Betriebsrat auch mit "schuldig"?