Beschaffungsaufträge von MA mit privater Adresse
Seit neuem muss jeder MA ein sog. Beschaffungsauftrag erstellen, wenn er Geld für die Firma ausgelegt hat. In der Vergangenheit war das ein Formular und man kriegte dann das Geld erstattet.
Nun ist es so, dass der MA als Zulieferant im System auftritt und jeder kann diesen Beschaffungsauftrag einsehen: Adresse der MA und Betrag. Auf dem System haben ca 200 MA Zugriff.
Ein MA fragt uns, ob das zulässig ist, dass seine Privatadresse dort steht (wohl auch Email und Telefon).
Hat jemand eine Antwort?
Community-Antworten (2)
30.10.2019 um 14:25 Uhr
was legt ihr denn für Gelder aus? Habt ihr einen BR? Dann sollte der das schnellstens in einer BV regeln. Die Nutzung personenbezogener Daten, dazu gehören die von Dir genannten, ist immer nur mit Zweckbindung zulässig, wo die Zweckbindung in deinem Fall liegen soll kann ich nicht erkennen, denn das Geld wird ja nur ausgezahlt, der Rechnungssteller ist ja nicht der MA.
30.10.2019 um 14:31 Uhr
§ 87 Abs.1 Nr. 6 BetrVG. Da geschieht nicht plötzlich was anderes.
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