Erstellt am 09.10.2008 um 08:14 Uhr von uhu
@huseyin
die Organisation der betrieblichen Prozesse obliegt dem AG; dazu gehört auch die Struktur des Informationsflusses zw. AN und Vorgesetzten (Erfüllungsgehilfen des AG)
Erstellt am 09.10.2008 um 08:35 Uhr von huseyin75@imail.de
@Uhu
Gibt es keine gesetzlichen Regelungen darüber, wann eine Mail-Adresse wieder neu vergeben werden darf?
Es kann ja durchaus passieren, dass über die Mail-Adresse der alten AL sachen reinkommen die den neuen AL nicht zu interessieren haben?
Darf der AG einfach die Mail-Adresse des alten AL auf den neuen AL umleiten?
Vielen Dank und Gruß,
Hüseyin
Erstellt am 09.10.2008 um 08:38 Uhr von jotim
Hallo Huseyin75,
JA - der AG darf mit SEINEN Postfächern machen was er will.
Ich kann euch nur empfehlen für zukünftige Fälle eine Betriebsvereinbarung zu den eMails zu machen. Das hätte auch den Vorteil evtl. die private Nutzung zu regeln und leistungs- und Verhaltenskontrolle bzw. arbeitsrechtliche Folgen daraus zu unterbinden. Und damit wäre dann auch eine Regelung zu treffen, wie bei Ausscheiden von Mitarbeitern mit den eMails umzugehen ist.
Nur jetzt ists so wie uhu beschrieben hat.
Erstellt am 09.10.2008 um 08:47 Uhr von huseyin1975
Hallo Jotim.
Die Person die uns gefragt hat, ist bei uns der Datenschutzbeauftragte.
Er meinte, er bräuchte vom BR eine Genehmigung.
Hier seine Mail:
Hallo xxx,
es gibt eine Anforderung, Mails, die an Frau xxx gehen, zukünftig an Herrn xxx umzuleiten.
Das ist rechtlich nicht ganz einfach und ich bräuchte bitte von Dir bzw. vom Betriebsrat der xxx (wahlweise von Frau xxx persönlich) die Erlaubnis, das so einzurichten. (Normalerweise dürfen Mail-Adressen für einen gewissen Zeitraum nicht neu vergeben werden (2 Jahre IIRC).)
Entweder hat er ein falsches Hintergrundwissen oder ich habe das Anliegen in meinen bisherigen Mails nicht ausreichend beschreiben können?
Mit freundlichen Grüßen,
Hüseyin
Erstellt am 09.10.2008 um 09:02 Uhr von huseyin1975
Kann ich das ablehnen mit der Begründung, dass durch die Umleitung der an die Person x gesendeten Mails eine personenbezogene Auswertung stattfindet?
Erstellt am 09.10.2008 um 09:09 Uhr von Mona-Lisa
@huseyin,
ich glaube nicht, dass du mit dieser Begründung etwas erreichst. Die Postfächer sind nun mal Eigentum vom AG und wenn die Kollegin evtl. private Mail's vor ihrem Ausscheiden nicht vernichtet hat.....
Und wenn ihr die Auflage habt, dass innerhalb von 2 Jahren keine neue Adresse vergeben werden darf, ist der neue AL ja gezwungen, auf die bestehende zurückzugreifen.
Warum sollte jetzt - nach dem Ausscheiden der Kollegin - eine Auswertung stattfinden? Die wäre doch sinnlos, oder?
Erstellt am 09.10.2008 um 09:58 Uhr von Asam
nein! Wir haben bei uns gerade ein Verfahren zu den Zugriffen auf Emailpostfächer geführt. Es ging um Euren Fall und die Anweisung des AGs dass bei Urlaub eine Umleitung auf einen anderen MA eingerichtet werden MUSS. Wir sahen MBR und wollten die Einsetzung der Einigungsstelle. In 2 Instanzen haben wir verloren da nach Auffassung des ArbG und des LAG gan z offensichtlich keine MBRs bestehen
Erstellt am 09.10.2008 um 10:04 Uhr von huseyin1975
Hallo Asam.
Danke für deine Information.
Demnach haben wir keine Chance?
Habt ihr im Vorfeld versucht eine BV einzuführen?
Erstellt am 09.10.2008 um 11:08 Uhr von asam
wegen einer bv wollten wir ja mit dem AG verhandeln. Der hat abgelehnt und wir wollten dann die einigungsstelle anrufen
Erstellt am 10.10.2008 um 14:38 Uhr von Pony
Ich kann auch den AG verstehen, der sagt, die Mails, die meine ehemalige Abteilungsleiterin bekommt, sind für mein Geschäft wichtig. Ich denke, dieses berechtigte Interesse sollte der BR bei seinem Engagement für die Schutzinteressen der ehemaligen Kollegin auch im Auge haben. Es ist auch nicht im Sinne des BR, wenn der Firma Aufträge/Kunden durch die Lappen gehen, weil Mails nicht ankommen.
Ich bin kein Techniker, ist evt. folgende Lösung denkbar: Alle Absendder von Mails an die ausgeschiedene Kollegin bekommen eine automatischen Anwort (sinngemäß): Mitarbeiterin arbeitet nicht mehr hier, bitte richten Sie Ihre dienstliche Anfrage an die folgende neue Mailadresse
Erstellt am 10.10.2008 um 15:52 Uhr von waschbär
@Pony,
Was das Technische an geht, so ist dein Vorschlag nicht nur möglich sondern wird auch für gewöhnlich so gelebt.Das Mailsystem sagt normalerweise von sich aus dem Absender.... Mail kann nicht zugestellt werden.