Urlaubssperre
Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen , Wir sind in der optikbrange Seit 20 Jahren konnte die ganze Abteilung zwischen Weihnachten und Neujahr Urlaub nehmen . Letztes Jahr kamm der AG und hat die Belegschaft gefragt , ob wir noch da arbeiten können , weil noch viel im Umlauf war . Dieser Jahr erfahren wir vom AL, dass da urlaubssperre ist. Ich weiss nach 87 .1.5 haben wir Mitspracherecht. Der Br wurden wir nicht informiert . Begründung : Der AG möchte so viel wie möglich verkaufen damit der Jahresabschluss (Zahlen )gut ist . Wie geht man am geschicktesten vor , damit wie im Sommer wenigsten 3 Mitarbeiter Urlaub nehmen können. Vielen Dank
Community-Antworten (20)
25.09.2018 um 09:47 Uhr
also er AG kann keine Urlaubssperre verhängen ohne den BR, was braucht ihr da Geschick, untersagt dem AG das. Die Frage ist weiß der AG dass der Abteilungsleiter das so gesagt hat oder kommt das vom AL? Also den AG höflich darauf hinweisen, dass ihr gehört habt dass... und das ihr dem nicht zustimmt und ihn auffordern sowas nicht zu machen bevor dazu mit euch Verhandlungen stattgefunden haben und es eine Einigung gibt
25.09.2018 um 10:05 Uhr
Ausserdem muß der AG VOR Beginn des Jahres Regeln ausarbeiten und gemeinsam auf den Weg bringen und kann nicht kurz vor dem Zeitpunkt ein Kaninchen aus dem Hut zaubern.
Also entweder euren Unterlassungsanspruch beim Arbeitsgericht geltend machen oder eure Mitbestimmung konsequent ausüben, wenn strittige Fälle vorliegen.
25.09.2018 um 10:37 Uhr
Naja gehört und es gibt eine Urlaubssperre sind zwei verschiedene Dinge! Am besten mal Urlaub einreichen, die Urlaub haben wollen. Wird dieser abgelehnt kann man ja gut den Betriebsrat mit ins Boot holen. Denn der ist ja bei der Lage des Urlaubs einzelner Mitarbeiter in der Mitbestimmung. Und ob der AG hier vor die Einigungsstelle will????? Wenn er denn sagt ne Urlaubssperre kann der BR ja gut argumentieren, dass diese nicht abgesprochen ist.
25.09.2018 um 11:44 Uhr
Als Arbeitgeber würde ich hier doch noch einmal ein ernstes Wort mit dem Abteilungsleiter sprechen damit er sich in Zukunft klarer ausdrückt. Denn selbstverständlich gibt es keine Urlaubssperre, sondern wegen des Arbeitsanfalles zum Jahresende liegen voraussichtlich ausreichend dringende betriebliche Belange vor die die Ablehnung des Urlaubs rechtfertigen.
25.09.2018 um 11:55 Uhr
Sehe ich nicht so. Eine unzureichende Personalplanung ist kein betrieblicher Hinderungsgrund
25.09.2018 um 12:25 Uhr
Den Begriff "Personalplanung" hast Du noch nicht vollständig verinnerlicht?
25.09.2018 um 12:40 Uhr
Irgendwie kommen Pjöööng`s Antworten in letzter Zeit eigenartig "von oben herab" hier ins Forum- hab zumindest ich das Gefühl.
25.09.2018 um 12:42 Uhr
Wieso in letzter Zeit? ;-)
25.09.2018 um 13:05 Uhr
Zitat (nelchen): "Irgendwie kommen Pjöööng`s Antworten in letzter Zeit eigenartig "von oben herab" hier ins Forum- hab zumindest ich das Gefühl."
Du betrachtest sie also als eine Art "göttliche Eingebung"?
25.09.2018 um 13:14 Uhr
Göttliche Eingebungen sind unvergänglich. Und Du? - Irgendwann Staub und Asche. Ach Kerl....
25.09.2018 um 13:21 Uhr
"sondern wegen des Arbeitsanfalles zum Jahresende liegen voraussichtlich ausreichend dringende betriebliche Belange vor die die Ablehnung des Urlaubs rechtfertigen."
Das ist jetzt genau weswegen etwas anderes als eine "Urlaubssperre" ?
25.09.2018 um 14:45 Uhr
Super . Ich danke euch für die zahlreiche Antworten. Es ist tatsächlich so , dass es von Oben kommt und der AL nur die Ausführende Hand ist. Die Aussage vom GF ist , damit so viel wie möglich an die Kunden geht, die Belanzen und Jahresabschluss gut aussieht. Die haben Lifaranten gewechselt, nehmen einen Tag Verzögerung in Kauf und zugleich die Kunden befriedigen ? Der AL nennt das tatsächlich urlaubssperre. Dankeschön nochmals
25.09.2018 um 15:35 Uhr
celestro, dafür musst Du wissen dass eine Urlaubssperre der zwingenden Mitbestimmung unterliegt, die Prüfung der einzelnen Urlaubsanträge hingegen nicht.
25.09.2018 um 17:46 Uhr
Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird
irgendwie ist das dann aber doch in 87 oder nicht?
26.09.2018 um 01:27 Uhr
"celestro, dafür musst Du wissen dass eine Urlaubssperre der zwingenden Mitbestimmung unterliegt, die Prüfung der einzelnen Urlaubsanträge hingegen nicht."
Es ist aber nicht deswegen KEINE Urlaubssperre, weil man es anders nennt ....
26.09.2018 um 10:58 Uhr
Völlig richtig celestro!
Natürlich ist es genau andersherum: Man nennt es anders, weil es keine Urlaubssperre ist!
26.09.2018 um 14:47 Uhr
Es ist keine Urlaubssperre weil dies nicht mit dem BR verhandelt wurde. Wenn Urlaube abgelehnt werden kann sich der betroffene AN an den BR wenden. Sollte dieser der Meinung sein, dass einige AN in dieser Zeit Urlaub machen können muss man sich halt einigen....notfalls durch die Einigungsstelle. Hier kann dann der AG versuchen mit seinen betrieblichen Belange durch zu kommen und braucht keinen Urlaub genehmigen
26.09.2018 um 18:07 Uhr
wenn jetzt schon klar ist, daß egal ob heute oder erst in 6 Wochen jemand Urlaub einreicht und in der Woche zwischen Weihnachten und Neujahr niemand Urlaub bekommen wird, ist das natürlich eine Urlaubssperre ....
"Letztes Jahr kamm der AG und hat die Belegschaft gefragt , ob wir noch da arbeiten können , weil noch viel im Umlauf war ."
Man weiß ja jetzt eigentlich noch gar nicht, ob Ende diesen Jahres die Situation überhaupt wieder so sein wird ....
26.09.2018 um 19:25 Uhr
Danke für eure Beiträge . Das sehe ich genau so .
Ich habe tatsächlich heute den Urlaub eingereicht. Ich wurde vom AL mit großen Augen angeguckt und gefragt, ob ich nicht mitbekommen habe , dass da urlaubssperre ist. Ich habe ihn gebeten mir das schriftlich ab oder zusagen , damit wir uns als Gremium an den GF wenden können.
Ich werde berichten
26.09.2018 um 19:37 Uhr
sehr gut ! Bin gespannt, was jetzt dabei heraus kommt.
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