Erstellt am 25.09.2018 um 07:47 Uhr von rtjum
also er AG kann keine Urlaubssperre verhängen ohne den BR, was braucht ihr da Geschick, untersagt dem AG das. Die Frage ist weiß der AG dass der Abteilungsleiter das so gesagt hat oder kommt das vom AL?
Also den AG höflich darauf hinweisen, dass ihr gehört habt dass... und das ihr dem nicht zustimmt und ihn auffordern sowas nicht zu machen bevor dazu mit euch Verhandlungen stattgefunden haben und es eine Einigung gibt
Erstellt am 25.09.2018 um 08:05 Uhr von kratzbürste
Ausserdem muß der AG VOR Beginn des Jahres Regeln ausarbeiten und gemeinsam auf den Weg bringen und kann nicht kurz vor dem Zeitpunkt ein Kaninchen aus dem Hut zaubern.
Also entweder euren Unterlassungsanspruch beim Arbeitsgericht geltend machen oder eure Mitbestimmung konsequent ausüben, wenn strittige Fälle vorliegen.
Erstellt am 25.09.2018 um 08:37 Uhr von moreno
Naja gehört und es gibt eine Urlaubssperre sind zwei verschiedene Dinge! Am besten mal Urlaub einreichen, die Urlaub haben wollen. Wird dieser abgelehnt kann man ja gut den Betriebsrat mit ins Boot holen. Denn der ist ja bei der Lage des Urlaubs einzelner Mitarbeiter in der Mitbestimmung. Und ob der AG hier vor die Einigungsstelle will????? Wenn er denn sagt ne Urlaubssperre kann der BR ja gut argumentieren, dass diese nicht abgesprochen ist.
Erstellt am 25.09.2018 um 09:44 Uhr von Pjöööng
Als Arbeitgeber würde ich hier doch noch einmal ein ernstes Wort mit dem Abteilungsleiter sprechen damit er sich in Zukunft klarer ausdrückt. Denn selbstverständlich gibt es keine Urlaubssperre, sondern wegen des Arbeitsanfalles zum Jahresende liegen voraussichtlich ausreichend dringende betriebliche Belange vor die die Ablehnung des Urlaubs rechtfertigen.
Erstellt am 25.09.2018 um 09:55 Uhr von Krambambuli
Sehe ich nicht so. Eine unzureichende Personalplanung ist kein betrieblicher Hinderungsgrund
Erstellt am 25.09.2018 um 10:25 Uhr von Pjöööng
Den Begriff "Personalplanung" hast Du noch nicht vollständig verinnerlicht?
Erstellt am 25.09.2018 um 10:40 Uhr von nelchen
Irgendwie kommen Pjöööng`s Antworten in letzter Zeit eigenartig "von oben herab" hier ins Forum- hab zumindest ich das Gefühl.
Erstellt am 25.09.2018 um 10:42 Uhr von moreno
Wieso in letzter Zeit? ;-)
Erstellt am 25.09.2018 um 11:05 Uhr von Pjöööng
Zitat (nelchen):
"Irgendwie kommen Pjöööng`s Antworten in letzter Zeit eigenartig "von oben herab" hier ins Forum- hab zumindest ich das Gefühl."
Du betrachtest sie also als eine Art "göttliche Eingebung"?
Erstellt am 25.09.2018 um 11:14 Uhr von nelchen
Göttliche Eingebungen sind unvergänglich. Und Du? - Irgendwann Staub und Asche. Ach Kerl....
Erstellt am 25.09.2018 um 11:21 Uhr von celestro
"sondern wegen des Arbeitsanfalles zum Jahresende liegen voraussichtlich ausreichend dringende betriebliche Belange vor die die Ablehnung des Urlaubs rechtfertigen."
Das ist jetzt genau weswegen etwas anderes als eine "Urlaubssperre" ?
Erstellt am 25.09.2018 um 12:45 Uhr von Juri11
Super .
Ich danke euch für die zahlreiche Antworten.
Es ist tatsächlich so , dass es von Oben kommt und der AL nur die Ausführende Hand ist.
Die Aussage vom GF ist , damit so viel wie möglich an die Kunden geht,
die Belanzen und Jahresabschluss gut aussieht.
Die haben Lifaranten gewechselt, nehmen einen Tag Verzögerung in Kauf und zugleich die Kunden befriedigen ?
Der AL nennt das tatsächlich urlaubssperre.
Dankeschön nochmals
Erstellt am 25.09.2018 um 13:35 Uhr von Pjöööng
celestro, dafür musst Du wissen dass eine Urlaubssperre der zwingenden Mitbestimmung unterliegt, die Prüfung der einzelnen Urlaubsanträge hingegen nicht.
Erstellt am 25.09.2018 um 15:46 Uhr von rtjum
Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird
irgendwie ist das dann aber doch in 87 oder nicht?
Erstellt am 25.09.2018 um 23:27 Uhr von celestro
"celestro, dafür musst Du wissen dass eine Urlaubssperre der zwingenden Mitbestimmung unterliegt, die Prüfung der einzelnen Urlaubsanträge hingegen nicht."
Es ist aber nicht deswegen KEINE Urlaubssperre, weil man es anders nennt ....
Erstellt am 26.09.2018 um 08:58 Uhr von Pjöööng
Völlig richtig celestro!
Natürlich ist es genau andersherum: Man nennt es anders, weil es keine Urlaubssperre ist!
Erstellt am 26.09.2018 um 12:47 Uhr von moreno
Es ist keine Urlaubssperre weil dies nicht mit dem BR verhandelt wurde. Wenn Urlaube abgelehnt werden kann sich der betroffene AN an den BR wenden. Sollte dieser der Meinung sein, dass einige AN in dieser Zeit Urlaub machen können muss man sich halt einigen....notfalls durch die Einigungsstelle. Hier kann dann der AG versuchen mit seinen betrieblichen Belange durch zu kommen und braucht keinen Urlaub genehmigen
Erstellt am 26.09.2018 um 16:07 Uhr von celestro
wenn jetzt schon klar ist, daß egal ob heute oder erst in 6 Wochen jemand Urlaub einreicht und in der Woche zwischen Weihnachten und Neujahr niemand Urlaub bekommen wird, ist das natürlich eine Urlaubssperre ....
"Letztes Jahr kamm der AG und hat die Belegschaft gefragt , ob wir noch da arbeiten können , weil noch viel im Umlauf war ."
Man weiß ja jetzt eigentlich noch gar nicht, ob Ende diesen Jahres die Situation überhaupt wieder so sein wird ....
Erstellt am 26.09.2018 um 17:25 Uhr von Juri11
Danke für eure Beiträge .
Das sehe ich genau so .
Ich habe tatsächlich heute den Urlaub eingereicht.
Ich wurde vom AL mit großen Augen angeguckt und gefragt, ob ich nicht mitbekommen habe , dass da urlaubssperre ist.
Ich habe ihn gebeten mir das schriftlich ab oder zusagen , damit wir uns als Gremium an den GF wenden können.
Ich werde berichten
Erstellt am 26.09.2018 um 17:37 Uhr von celestro
sehr gut ! Bin gespannt, was jetzt dabei heraus kommt.