Urlaubssperre
Hallo zusammen,
darf der Bertriebsrat eine Urlaubssperre ausrufen?
Community-Antworten (5)
13.12.2011 um 09:11 Uhr
Da der AG derjenige ist, der die Arbeitskraft abruft und Urlaube genehmigt, kann m. E. auch nur der AG eine Urlaubssperre ausrufen. Der BR ist aber in der Mitbestimmung.
13.12.2011 um 09:54 Uhr
§77 (1) Satz 2
"...Der Betriebsrat darf nicht durch einseitige Handlungen in die Leitung des Betriebs eingreifen."
13.12.2011 um 10:13 Uhr
so ist es. Vereinbaren tun es der BR und der AG. Ausrufen tut anschließend der AG
13.12.2011 um 10:38 Uhr
Ein Detail am Rand:
Der BR ist aber in der Mitbestimmung.
... nach §87 (1) Nr. 5 (allgemeiner Urlaubsgrundsatz). Was im übrigen heißt:
- Der AG darf eine von ihm gewollte Urlaubssperre nur nach expliziter Zustimmung des BR bzw. Vereinbarung mit dem BR aussprechen
- Der BR darf vom AG Verhandlungen über eine vom BR gewollte Urlaubssperre verlangen (Initiativrecht).
In beiden Fällen entscheidet im Nichteinigungsfall die Einigungsstelle.
Insofern kann auch der BR eine von ihm gewünschte Urlaubssperre ggf. erzwingen. "Ausrufen" tut sie am Ende aber tatsächlich immer der AG, wie die Kollegen korrekt sagen.
13.12.2011 um 10:39 Uhr
ich glaube ja das sich der fragende verschrieben hat.
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