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Urlaubssperre

S
Sportler
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

darf der Bertriebsrat eine Urlaubssperre ausrufen?

1.22705

Community-Antworten (5)

U
Ulrik

13.12.2011 um 09:11 Uhr

Da der AG derjenige ist, der die Arbeitskraft abruft und Urlaube genehmigt, kann m. E. auch nur der AG eine Urlaubssperre ausrufen. Der BR ist aber in der Mitbestimmung.

N
neskia

13.12.2011 um 09:54 Uhr

§77 (1) Satz 2

"...Der Betriebsrat darf nicht durch einseitige Handlungen in die Leitung des Betriebs eingreifen."

G
gironimo

13.12.2011 um 10:13 Uhr

so ist es. Vereinbaren tun es der BR und der AG. Ausrufen tut anschließend der AG

R
rkoch

13.12.2011 um 10:38 Uhr

Ein Detail am Rand:

Der BR ist aber in der Mitbestimmung.

... nach §87 (1) Nr. 5 (allgemeiner Urlaubsgrundsatz). Was im übrigen heißt:

  • Der AG darf eine von ihm gewollte Urlaubssperre nur nach expliziter Zustimmung des BR bzw. Vereinbarung mit dem BR aussprechen
  • Der BR darf vom AG Verhandlungen über eine vom BR gewollte Urlaubssperre verlangen (Initiativrecht).

In beiden Fällen entscheidet im Nichteinigungsfall die Einigungsstelle.

Insofern kann auch der BR eine von ihm gewünschte Urlaubssperre ggf. erzwingen. "Ausrufen" tut sie am Ende aber tatsächlich immer der AG, wie die Kollegen korrekt sagen.

A
ANGELZOOM

13.12.2011 um 10:39 Uhr

ich glaube ja das sich der fragende verschrieben hat.

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