Erstellt am 13.12.2011 um 08:11 Uhr von Ulrik
Da der AG derjenige ist, der die Arbeitskraft abruft und Urlaube genehmigt, kann m. E. auch nur der AG eine Urlaubssperre ausrufen.
Der BR ist aber in der Mitbestimmung.
Erstellt am 13.12.2011 um 08:54 Uhr von neskia
§77 (1) Satz 2
"...Der Betriebsrat darf nicht durch einseitige Handlungen in die Leitung des Betriebs eingreifen."
Erstellt am 13.12.2011 um 09:13 Uhr von gironimo
so ist es. Vereinbaren tun es der BR und der AG. Ausrufen tut anschließend der AG
Erstellt am 13.12.2011 um 09:38 Uhr von rkoch
Ein Detail am Rand:
> Der BR ist aber in der Mitbestimmung.
... nach §87 (1) Nr. 5 (allgemeiner Urlaubsgrundsatz). Was im übrigen heißt:
- Der AG darf eine von ihm gewollte Urlaubssperre nur nach expliziter Zustimmung des BR bzw. Vereinbarung mit dem BR aussprechen
- Der BR darf vom AG Verhandlungen über eine vom BR gewollte Urlaubssperre verlangen (Initiativrecht).
In beiden Fällen entscheidet im Nichteinigungsfall die Einigungsstelle.
Insofern kann auch der BR eine von ihm gewünschte Urlaubssperre ggf. erzwingen. "Ausrufen" tut sie am Ende aber tatsächlich immer der AG, wie die Kollegen korrekt sagen.
Erstellt am 13.12.2011 um 09:39 Uhr von ANGELZOOM
ich glaube ja das sich der fragende verschrieben hat.