Hallo,
folgendes Problem ist bei uns aktuell:

- eine seit langem erkrankte Mitarbeiterin kommt endlich zurück, wird aber aufgrund ihrer Erkrankung von der Kostenstelle "Pflege" nun in die Kostenstelle "Betreuung" versetzt.

Da mittlerweile ein Urlaubsanspruch von 58 Tagen besteht, fragt sich die Leitung der Betreuung nun folgerichtig, ob sie diesen Urlaubsanspruch übernehmen muss oder ob dieser Urlaubsanspruch nicht in der Kostenstelle "Pflege" abgerechnet werden muss - ansonsten bekommt sie eine Mitarbeiterin, die ein Vierteljahr nicht einsetzbar ist - was ja auch zu Lasten der restlichen Mitarbeiter/innen dieser Abteilung geht.