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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Interner Stellenwechsel - Übernahme der aufgelaufenen Urlaubstage

K
Kindergartencop
Feb 2021 bearbeitet

Hallo, folgendes Problem ist bei uns aktuell:

  • eine seit langem erkrankte Mitarbeiterin kommt endlich zurück, wird aber aufgrund ihrer Erkrankung von der Kostenstelle "Pflege" nun in die Kostenstelle "Betreuung" versetzt.

Da mittlerweile ein Urlaubsanspruch von 58 Tagen besteht, fragt sich die Leitung der Betreuung nun folgerichtig, ob sie diesen Urlaubsanspruch übernehmen muss oder ob dieser Urlaubsanspruch nicht in der Kostenstelle "Pflege" abgerechnet werden muss - ansonsten bekommt sie eine Mitarbeiterin, die ein Vierteljahr nicht einsetzbar ist - was ja auch zu Lasten der restlichen Mitarbeiter/innen dieser Abteilung geht.

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Community-Antworten (6)

G
ganther

09.02.2021 um 16:44 Uhr

auf welche Kostenstelle was geht kann ja wohl nicht die Frage in einem BR Forum sein. Und dass die Mitarbeiterin diesen Urlaubsanspruch hat ist ja wohl unstreitig und wenn die Leitung nicht weiß, wie sie damit umgehen soll, so sollte sie ihren Chef fragen....

M
Moreno

09.02.2021 um 16:53 Uhr

Sehe ich wie Ganther die Abrechnung dieser Urlaubstage ist weder das Problem der Kollegin noch des Betriebsrates!

D
DummerHund

09.02.2021 um 17:05 Uhr

Hier sollte sich dann die Pflege bei dem AG beschweren, das er einer AN wo anders einsetzt obwohl ihr noch so viel Urlaub zu steht und oder keinen Ersatz besorgt.

N
nicoline

09.02.2021 um 17:22 Uhr

  • von der Kostenstelle "Pflege" nun in die Kostenstelle "Betreuung" versetzt.* Und in der Kostenstelle "Betreuung" war eine Stelle unbesetzt?
K
krambambuli

09.02.2021 um 17:26 Uhr

Ich frage mich, ob der Urlaubsanspruch nicht zu hoch berechnet ist. Ansonsten - wie der AG das verbucht, ist sein Problem.

R
rojo

11.02.2021 um 16:57 Uhr

Der Urlaubsaspruch muss nicht unbedingt zu hoch berechnet sein. Angenommen für das Jahr 2019 wurde noch kein Urlaub genommen (lange erkrankte Mitarbeiterin) Dann steht ihr der Urlaub (zB. 30 Tage) für 2019 noch zu. Das gleiche gilt für 2020. Nun hat sie abgenommen noch eine Schwerbehinderung ergibt nochmals 2 x 5 Tage ergibt insgesammt 70 Tage Urlaub bis zum 31. Dez. 2020. Bei meinem Beispiel würde auch noch ein Urlaubsanspruch von pro Jahr 24 Tage ausreichen.

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