Interner Stellenwechsel - Übernahme der aufgelaufenen Urlaubstage
Hallo, folgendes Problem ist bei uns aktuell:
- eine seit langem erkrankte Mitarbeiterin kommt endlich zurück, wird aber aufgrund ihrer Erkrankung von der Kostenstelle "Pflege" nun in die Kostenstelle "Betreuung" versetzt.
Da mittlerweile ein Urlaubsanspruch von 58 Tagen besteht, fragt sich die Leitung der Betreuung nun folgerichtig, ob sie diesen Urlaubsanspruch übernehmen muss oder ob dieser Urlaubsanspruch nicht in der Kostenstelle "Pflege" abgerechnet werden muss - ansonsten bekommt sie eine Mitarbeiterin, die ein Vierteljahr nicht einsetzbar ist - was ja auch zu Lasten der restlichen Mitarbeiter/innen dieser Abteilung geht.
Community-Antworten (6)
09.02.2021 um 16:44 Uhr
auf welche Kostenstelle was geht kann ja wohl nicht die Frage in einem BR Forum sein. Und dass die Mitarbeiterin diesen Urlaubsanspruch hat ist ja wohl unstreitig und wenn die Leitung nicht weiß, wie sie damit umgehen soll, so sollte sie ihren Chef fragen....
09.02.2021 um 16:53 Uhr
Sehe ich wie Ganther die Abrechnung dieser Urlaubstage ist weder das Problem der Kollegin noch des Betriebsrates!
09.02.2021 um 17:05 Uhr
Hier sollte sich dann die Pflege bei dem AG beschweren, das er einer AN wo anders einsetzt obwohl ihr noch so viel Urlaub zu steht und oder keinen Ersatz besorgt.
09.02.2021 um 17:22 Uhr
- von der Kostenstelle "Pflege" nun in die Kostenstelle "Betreuung" versetzt.* Und in der Kostenstelle "Betreuung" war eine Stelle unbesetzt?
09.02.2021 um 17:26 Uhr
Ich frage mich, ob der Urlaubsanspruch nicht zu hoch berechnet ist. Ansonsten - wie der AG das verbucht, ist sein Problem.
11.02.2021 um 16:57 Uhr
Der Urlaubsaspruch muss nicht unbedingt zu hoch berechnet sein. Angenommen für das Jahr 2019 wurde noch kein Urlaub genommen (lange erkrankte Mitarbeiterin) Dann steht ihr der Urlaub (zB. 30 Tage) für 2019 noch zu. Das gleiche gilt für 2020. Nun hat sie abgenommen noch eine Schwerbehinderung ergibt nochmals 2 x 5 Tage ergibt insgesammt 70 Tage Urlaub bis zum 31. Dez. 2020. Bei meinem Beispiel würde auch noch ein Urlaubsanspruch von pro Jahr 24 Tage ausreichen.
Verwandte Themen
Interner Wechsel mit Problemen; Aufgaben andere als vorab abgesprochen - was tun?
ÄlterHallo Gemeinde, ich habe folgendes Problem. Ein Mitarbeiter in meinem Unternehmen hat auf eine interne Stellenausschreibung reagiert und sich beworben (es wäre ein interner Wechsel von einem Bereic
zu viele Urlaubstage durch Überstunden am Jahresende ausgleichen
ÄlterHallo, wir stellen uns gerade die Frage, ob man Minus Urlaubstage am Ende des Jahres durch Überstunden verrechnen kann? Ausgangssituation: 2019 = 30 Tage Regelurlaub + 9 zusätzliche genommene Urlaubs
Änderung der Gesellschaftsform - Wie steht es mit aufgelaufenen Überstunden?
ÄlterIch bin in einer oHG beschäftigt. Innerhalb des nächsten halben Jahres wird der Geschäftbetrieb von einer neu gegründeten GmbH übernommen werden. Das Personal soll soweit bisher bekannt in die GmbH üb
"Abbummeln" von aufgelaufenen Überstunden - wer bestimmt den Zeitpunkt?
ÄlterHallo, wer bestimmt den Zeitpunkt für das "Abbummeln" von aufgelaufenen Überstunden? Kann der Vorgesetzte kommen und mir sagen: "Du feierst morgen einen Teil Deiner Ü-Stunden ab!"? Habe ich Ansp
Übernahme nach § 9 BPersVG. Bitte um Hilfe
ÄlterHallo laut § 9 BPersVG gilt der Übernahme Schutz von JAV Mitglieder auch noch 1 Jahr nach dem ausscheiden aus der JAV wenn ich den § richtig verstanden habe. Sogar selbst wenn das JAV Mitglied die