Erstellt am 09.02.2021 um 15:44 Uhr von ganther
auf welche Kostenstelle was geht kann ja wohl nicht die Frage in einem BR Forum sein. Und dass die Mitarbeiterin diesen Urlaubsanspruch hat ist ja wohl unstreitig und wenn die Leitung nicht weiß, wie sie damit umgehen soll, so sollte sie ihren Chef fragen....
Erstellt am 09.02.2021 um 15:53 Uhr von moreno
Sehe ich wie Ganther die Abrechnung dieser Urlaubstage ist weder das Problem der Kollegin noch des Betriebsrates!
Erstellt am 09.02.2021 um 16:05 Uhr von Dummerhund
Hier sollte sich dann die Pflege bei dem AG beschweren, das er einer AN wo anders einsetzt obwohl ihr noch so viel Urlaub zu steht und oder keinen Ersatz besorgt.
Erstellt am 09.02.2021 um 16:22 Uhr von nicoline
* von der Kostenstelle "Pflege" nun in die Kostenstelle "Betreuung" versetzt.*
Und in der Kostenstelle "Betreuung" war eine Stelle unbesetzt?
Erstellt am 09.02.2021 um 16:26 Uhr von Krambambuli
Ich frage mich, ob der Urlaubsanspruch nicht zu hoch berechnet ist.
Ansonsten - wie der AG das verbucht, ist sein Problem.
Erstellt am 11.02.2021 um 15:57 Uhr von rojo
Der Urlaubsaspruch muss nicht unbedingt zu hoch berechnet sein.
Angenommen für das Jahr 2019 wurde noch kein Urlaub genommen (lange erkrankte Mitarbeiterin)
Dann steht ihr der Urlaub (zB. 30 Tage) für 2019 noch zu.
Das gleiche gilt für 2020.
Nun hat sie abgenommen noch eine Schwerbehinderung ergibt nochmals 2 x 5 Tage ergibt insgesammt 70 Tage Urlaub bis zum 31. Dez. 2020.
Bei meinem Beispiel würde auch noch ein Urlaubsanspruch von pro Jahr 24 Tage ausreichen.