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Übernahme Auszubildende - vorher interne Ausschreibung der Stellen?

S
schrulle
Jan 2018 bearbeitet

Muss vor Übernahme eines Auszubildenden die zu besetzende Stelle intern ausgeschrieben werden? Es handelt sich hierbei um eine Stelle, die neu geschaffen wird und um eine Stelle, die bereits existiert, der Mitarbeiter aber von sich aus geht. Wenn ja, in welchem Paragraph ist dies hinterlegt?

Vielen Dank im voraus! Carina

6.85603

Community-Antworten (3)

D
DonJohnson

12.03.2009 um 18:14 Uhr

@schrulle

Schau mal in den §93 BetrVG da wird dir geholfen ;-)

M
mic34

12.03.2009 um 18:15 Uhr

Wenn ihr wollt, dann muss der AG die Stelle ausschreiben. Die Frage ist, ob ihr das wollt?

S
seppel1

12.03.2009 um 19:46 Uhr

Sofern diese "freie" Stelle aber benötigt wird für einen durch § 78a BetrVG geschützten Auszubildenden könnte es anders aussehen. Dann wäre diese Stelle nicht als freie Stelle gem. § 93 BetrVG anzusehen.

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