Erstellt am 12.03.2009 um 17:14 Uhr von DonJohnson
@schrulle
Schau mal in den §93 BetrVG da wird dir geholfen ;-)
Erstellt am 12.03.2009 um 17:15 Uhr von mic34
Wenn ihr wollt, dann muss der AG die Stelle ausschreiben. Die Frage ist, ob ihr das wollt?
Erstellt am 12.03.2009 um 18:46 Uhr von seppel1
Sofern diese "freie" Stelle aber benötigt wird für einen durch § 78a BetrVG geschützten Auszubildenden könnte es anders aussehen. Dann wäre diese Stelle nicht als freie Stelle gem. § 93 BetrVG anzusehen.