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Überstunden wg BR-Arbeit - hat der Arbeitgeber hier Mitspracherecht?

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Silvia
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

kann leider nichts finden zu meiner Frage, ob durch BR-Arbeit geleistete Überstunden die unters Arbeitszeitgesetz fallen, hat der Arbeitgeber hier Mitspracherecht.???

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Community-Antworten (7)

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TROISDORFER

17.02.2010 um 17:20 Uhr

Silvia ??? Wie genau ist deine Frage ...

S
Silvia

17.02.2010 um 17:24 Uhr

Vielen Dank fürs schnelle Antworten.

Es ist so, dass unsere Geschäftsführung anzweifelt, dass die geleisteten Überstunden wegen Betriebsratsarbeit auch so in Freizeit umgewandelt werden dürfen. Ihrer Meinung nach müssen auch wir, wenn wir BR-Arbeit leisten, die "10"-Stunden einhalten.

T
TROISDORFER

17.02.2010 um 17:27 Uhr

Die Betriebsratstunden sind wärend der Arbeitszeit zu leisten wenns länger dauert ist die Zeit anzurechnen,der AG soll sich nicht so anstellen ... MFG Troisdorfer

T
TROISDORFER

17.02.2010 um 17:30 Uhr

Betriebsratstunden fallen nicht unters Arbeitszeitgesetz !!!

S
Silvia

17.02.2010 um 17:36 Uhr

Merci -!!!

N
nicoline

17.02.2010 um 18:36 Uhr

Silvia, Natürlich sollte der BR sich auch an die geltenden Gesetze halten, ist ja manchmal aber nicht möglich. Die Arbeit, die über die arbeitsvertraglich vereinbarte hinausgeht, sind jedoch keine Überstunden, weil es sich um ein Ehrenamt handelt und deswegen auch nicht unter das ArbZG fällt. Diese Mehrarbeit ist innerhalb von 4 Wochen in Freizeit abzugelten, nur, wenn das nicht möglich ist, sind diese Stunden wie Mehrarbeit (nicht wie Überstunden) zu vergüten.

L
Laffo

17.02.2010 um 22:16 Uhr

Silvia, diese Tätigkeiten fallen unter den § 37 BetrVG. Ziel sollte es dennoch sein, mittels des Ehrenamtes keine Überstunden aufzubauen, was manchmal recht schwer erscheinen mag.Es geht aber. Ihr könntet euch mit eurem AG soweit einigen, dass ihr bei "guter" personeller Situation die aufgelaufenen Zeiten abbummelt.

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