Erstellt am 17.02.2010 um 16:20 Uhr von Troisdorfer
Silvia ???
Wie genau ist deine Frage ...
Erstellt am 17.02.2010 um 16:24 Uhr von Silvia
Vielen Dank fürs schnelle Antworten.
Es ist so, dass unsere Geschäftsführung anzweifelt, dass die geleisteten Überstunden wegen Betriebsratsarbeit auch so in Freizeit umgewandelt werden dürfen. Ihrer Meinung nach müssen auch wir, wenn wir BR-Arbeit leisten, die "10"-Stunden einhalten.
Erstellt am 17.02.2010 um 16:27 Uhr von Troisdorfer
Die Betriebsratstunden sind wärend der Arbeitszeit zu leisten wenns länger dauert ist die Zeit anzurechnen,der AG soll sich nicht so anstellen ...
MFG Troisdorfer
Erstellt am 17.02.2010 um 16:30 Uhr von Troisdorfer
Betriebsratstunden fallen nicht unters Arbeitszeitgesetz !!!
Erstellt am 17.02.2010 um 16:36 Uhr von Silvia
Erstellt am 17.02.2010 um 17:36 Uhr von nicoline
Silvia,
Natürlich sollte der BR sich auch an die geltenden Gesetze halten, ist ja manchmal aber nicht möglich. Die Arbeit, die über die arbeitsvertraglich vereinbarte hinausgeht, sind jedoch keine Überstunden, weil es sich um ein Ehrenamt handelt und deswegen auch nicht unter das ArbZG fällt. Diese Mehrarbeit ist innerhalb von 4 Wochen in Freizeit abzugelten, nur, wenn das nicht möglich ist, sind diese Stunden wie Mehrarbeit (nicht wie Überstunden) zu vergüten.
Erstellt am 17.02.2010 um 21:16 Uhr von Laffo
Silvia,
diese Tätigkeiten fallen unter den § 37 BetrVG.
Ziel sollte es dennoch sein, mittels des Ehrenamtes keine Überstunden aufzubauen, was manchmal recht schwer erscheinen mag.Es geht aber.
Ihr könntet euch mit eurem AG soweit einigen, dass ihr bei "guter" personeller Situation die aufgelaufenen Zeiten abbummelt.