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Überstunden durch BR Arbeit

H
HeiHo
Nov 2016 bearbeitet

Unsere GL will mir Stunden die durch die Betriebsratarbeit angefallen sind ausbezahlen. Der Hintergrund ist in unserer BV steht alles was über 70 Stunden ist wird ausbezahlt oder abgefeiert. Ich wollte abfeiern hab auch schon den Antrag gestellt und auch schon genehmigt, jetzt ist eine Maschine kaputt gegangen und ich muss Zuhauses bleiben. Er sagt er darf das, weil ich weit über 100 Stunden hab. Er will mir trotzdem Stunden ausbezahlen. Und zwar die Stunden was durch die Betriebsratasrbeit angefallen sind. Frage 1 seit wann darf der AG über meine Freizeit bestimmen? Frage 2 seit wann dürfen Stunden die durch den BR anfallen ausbezahlt werden?

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Community-Antworten (6)

B
bärlauch

19.11.2013 um 19:04 Uhr

Frage 2: Betriebsbedingt geleistete Überstunden für Betriebsratsarbeit sind in der Regel als Freizeitausgleich abzugelten. Er ist vor Ablauf eines Monats, ausgehend vom Zeitpunkt der Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit, zu gewähren. Ist dies aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich, so ist die aufgewendete Zeit wie Mehrarbeit zu vergüten. Der Anspruch auf finanzielle Vergütung für außerhalb der Arbeitszeit aufgewendete Arbeitsstunden, setzt voraus, dass das Betriebsratsmitglied den Anspruch auf Freizeitausgleich geltend gemacht und vom Arbeitgeber verlangt hat und dass die verlangte Arbeitsbefreiung vom Arbeitgeber aus betriebsbedingten Gründen ausdrücklich verweigert wird. Frage 1: Ist meiner Meinung nach eine Dienstplanänderung, welche dein Arbeitgeber nicht alleine beschließen kann, da das Ganze in die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates fallen. Er hätte also den Betriebsrat mit einbeziehen müssen.

T
thomasi

19.11.2013 um 19:22 Uhr

Ich wollte abfeiern hab auch schon den Antrag gestellt und auch schon genehmigt, jetzt ist eine Maschine kaputt gegangen und ich muss Zuhauses bleiben.

Also, du hast das Abfeiern der Überstunden beantrag und der Ag hat dem stattgegeben. Wo ist denn da nun etwas falsch?

Auch wenn Du nun ggf nicht arbeiten könnest wenn das Thema Überstundenabfeiern nicht gegeben wäre, ändert dieses nichts.

Den Zeitpunkt des Freizeitausgleiches gem § 37 legt der AG fest, nicht das BRM. -Willkommen in der BR-Wirklichkeit- Hier bestimmt somit tatsächlich der AG teisl über die Freizeit.

Auch dieses ist wichtig! Überstunden abzufeiern kann praktisch sein, wenn man sich einen passenden Zeitpunkt dafür aussuchen kann. Arbeitnehmer haben darauf aber keinen Anspruch: Der Chef darf den Freizeitausgleich anordnen.

Etwas anderes gilt nur, wenn in dem Betrieb eine Vereinbarung getroffen worden sei, wann Arbeitnehmer Überstunden abbauen dürfen. Fehlt diese jedoch, kann der Vorgesetzte jederzeit einen Freizeitausgleich anordnen

Nur zur Info!! (auch wenn es ciese Frage nicht betrifft) Weiter, wenn ein AN das abfeiern von Mehrarbeit beantrag hat und der Ag dem stattgegeben hat und der AN wird karnk, sind die Überstunden auch abgefeiert. Hier gilt nicht die Regelung wie bei Urlaub!

S
schmitti

19.11.2013 um 19:28 Uhr

BRM machen im Mandat keine Überstunden! Es ist die Wahrnehmung eines Ehrenamtes!

Muss ein BRM aus --- BETRIEBSbedinten Gründen --- außerhalb der Arbeitszeit Mandatsaufgaben wahrnehmen gibt es lt. §37 Freizeitausgleich. Ist dieser in den Grenzen des § 37 nicht möglich, wird die Zeit woe Mehrarbeit vergütet.

Das gilt aber NICHT, wenn ein BRM aus --- BETRIeBS_RATSbedinten Gründen --- außerhalb der Arbeitszeit Mandatsaufgaben wahrnimmt. Dann gibt es keinen Ausgleich. Dann war es einfach die Wahrnehmung eines Ehrenamtes was man gerne auch in der Freizeit wahrnimmt.

Den Zeitpunkt des Freizeitausgleiches bestimmt der AG.

H
HeiHo

19.11.2013 um 19:30 Uhr

Ich wollt natürlich an einen anderes Zeitpunkt die Überstunden abfeiern. Aber danke für die Info. Ich wusste nicht das BR Arbeit als Überstunden zählen. Wenn das so ist müssten sie mir ja auch Überstunden zuschläge zahlen

S
schmitti

19.11.2013 um 20:46 Uhr

HeiHo,

wenn Du was man von einem BRM eigentlich erwarten kann ins BetrVG geschaut hättest, wäre Dir dieses und vielleicht noch viel mehr bekannt! ;-)

H
HeiHo

19.11.2013 um 20:59 Uhr

Leider hab ich nicht alle Paragraphen im Kopf. Und wenn man was nicht weiß sollte man sich schlau machen. Ich dachte dafür gibt es dieses Forum :-) aber sei es drum ich hab mein Arbeitgeber gesagt das er mich nicht mehr fragen braucht für freiwillige Samstagsarbeit. Weil es eine Abmachung zwischen mir der GL gab wo mein Schichtführer dabei war. Die GL weiß natürlich nix mehr davon, aber mein Schichtführer schon. Und diese Machenschaften der GL werde ich auch kuntuen bei den Arbeitnehmern sprich meinen Kollegen. Bin gespannt wie viele Leute dann noch Samstags kommen. Mein Tipp es werden sehr wenige sein

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